NEUE BERATUNGSLEISTUNG FÜR BBK MITGLIEDER :
Rechtsanwältin Heidi Messer (Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht sowie Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz), bietet ab sofort für BBK-Mitglieder eine kostenfreie telefonische Erstberatung.
BBK-Mitglieder, die eine Beratung durch Frau Messer in Anspruch nehmen wollen, können sich an die Geschäftsstelle des BBK wenden: info@bbk-muc-obb.de
Heidi Messer
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Sendlinger Str. 20
80331 München
T. 089 33038010
www.messerlaw.de
info@messerlaw.de
Gerade für Bildende Künstlerinnen und Künstler ist es besonders wichtig, auf einen Steuerberater vertrauen zu können, der sich im künstlerischen Bereich auskennt und auf dem Laufenden hält.
Daher empfehlen wir Steueranwalt Michael Kühner, als Partner des BBK.
Für unsere Mitglieder bietet Michael Kühner eine kostenlose erste Telefonberatung an.
Steueranwalt Michael Kühner
Steuerberater | Fachberater für Internationales Steuerrecht
EIT München GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft
Theatinerstr. 45, 80333 München
+ 49 (0) 89 – 44 23 545 11
+ 49 (0) 172 – 813 4812
michael.kuehner@eit-muenchen.de
www.eit-muenchen.de
Für die Unterstützung in Not geratener Künstlerinnen und Künstler gibt es verschiende Anlaufstellen:
Die Stiftung Sozialwerk der VG BildKunst
Die Deutsche Künstlerhilfe ist eine von Theodor Heuss gegründete Einrichtung zur Unterstützung verdienstvoller KünstlerInnen und Künstler, die durch widrige Umstände in Bedrängnis geraten sind. Neben dem Ehrensold werden jährlich auch ca. 200 Einmalzahlungen erbracht. Anträge hierfür sind im laufenden Jahr an das Bundespräsidialamt zu richten:
Spreeweg 1
10557 Berlin
Telefon: +49 (0)30 2000-0
Fax: +49 (0)30 1810200-1999
E-Mail: bundespraesidialamt@bpra.bund.de
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine international einzigartige Einrichtung zur Stärkung der selbständig arbeitenden Künstler*innen in Deutschland. Die Versicherungsbeiträge werden zur Hälfte von den Versicherten selbst, und zur anderen Hälfte von den Verwertern künstlerischer und publizistischer Leistungen über die Künstlersozialabgabe und einen Bundeszuschuss getragen. Auf diesem Weg kann ein vollwertiger Versicherungsschutz in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zum halben Selbständigentarif gewährleistet werden.
Jede*r selbständig arbeitende Kunstschaffende mit jährlichen Mindesteinkünften ab derzeit 3900 € ist zur Mitgliedschaft berechtigt.
Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen gerne eine*n Berater*in der Künstlersozialkasse.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Künstlersozialkasse
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Broschüre herausgegeben, die hier im pdf erhältlich ist: www.bmas.de
Die Broschüre richtet sich an Alle, die einführende Informationen zur Bild-Kunst, den Meldungen und Ausschüttungen sowie zur Mitgliedschaft möchten. In Interviews mit der Geschäftsleitung wird weiterführend auf die Bedeutung der Bild-Kunst, die internationale Rechteverwaltung und auf die Stiftungen Sozialwerk und Kulturwerk eingegangen.
Auf der Webseite der VG Bild-Kunst steht die Broschüre zum Download bereit.
Die Bildungsprämie – Förderung für berufsbezogene Weiterbildung
Des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Für die Förderung stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: der Prämiengutschein und der Spargutschein ("Weiterbildungssparen"). Die beiden Gutscheine können miteinander kombiniert werden.
Beim Prämiengutschein werden 50% von Kurs- oder Prüfungsgebühren übernommen, maximal 500 €.
Voraussetzungen:
-Das jährlich zu versteuernde Einkommen darf 20.000 € (40.000 € bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigen.
-Man muss mindsetens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.
Weiterbildungsinteressierte können pro Kalenderjahr einen Prämiengutschein erhalten.
Prämiengutscheine können beispielsweise für die Weiterbildungsangebote der PLATFORM genutzt werden!
https://www.bildungspraemie.info
Rückblick und Zusammenfassung des Workshops mit Frank Fischer und Maresa Bucher vom 13.11.2017
Hier in der Zusammenfassung als pdf
Für Künstler*innen ist das Internet nicht nur Informations- und Kommunikationsmöglichkeit, sondern kann ganz gezielt für Selbstmarketing genutzt werden. Jedoch ist nicht jeder ein geborener Selbstvermarkter. Unternehmen engagieren Marketingspezialisten, Künstler lassen sich von Managern, Vermittlern, Kuratoren oder Galerien vertreten, oder – wie in den häufigsten Fällen – vermarkten sich aus Kostengründen selbst. In jedem Fall ist es wichtig, eine Strategie zur Selbstdarstellung im Internet zu entwickeln. Wie solche Strategien aussehen können, beleuchtete der BBK-Workshop.
Veranstaltngshinweis: Vortrag von RA Benedikt Weimer zum Thema "Onlinegalerien" am 22.2.18 in der Galerie der Künstler!
Für Steuerfragen, juristische Probleme im Bereich Urheberrecht und andere juristische Belange empfehlen wir:
LKC Rechtsanwälte
www.lkc-recht.de
Versicherungen für Künstlerinnen und Künstler sind inzwischen recht gut auf dieses spezielle Berufsfeld abgestimmt.
Nur, was sind notwendige Versicherungen und welche nicht?
Wann ist man "überversichert"?
Informieren Sie sich bei Versicherungsmakler Maximilian Koch über
- Unfallversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung
- Grundfähigkeitsschutzbrief
- Ausstellungsversicherungen
- Atelierversicherung
- u.a.
Kontakt:
Maximilian Koch
E.& M. Koch GmbH & Co. KG
Koch Beteiligungs GmbH
Nymphenburger Str. 26
80335 München
Tel.: 089/48 12 90
E-mail: info@agenturkoch.de
www.agenturkoch.de
Zu den Bürozeiten der Geschäftsstelle des BBK steht unser Team für Sie als Ansprechpartner zur Verfügung!
Alle politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Thematiken unserer Mitglieder sind für uns von Belang.
In unserem Büro fließen viele aktuelle Informationen zusammen.
Darüber hinaus empfehlen wir auch andere unterstützende Einrichtungen und Künstlernetzwerke:
Vereinigung Bildender Künstlerinnen und Künstler (VBK)
Paul-Klinger-Künstlersozialwerk e. V.
In Zusammenarbeit mit dem Paul-Klinger-Künstlersozialwerk bietet das SPD-Bürgerbüro eine kostenlose wöchentliche Künstlersozialberatung an - wie auch eine Schuldner- und Mieterberatung. Die Termine und Kontaktinformationen finden Sie hier:
Unter dem Menüpunkt „Der Berufsverband / Publikationen“ finden Sie Herausgaben des Berufsverbands mit hilfreichen Informationen für den Berufsweg der Bildenden Künstler*innen.
Außerdem:
Deutscher Kulturrat / Publikationen
und:
Kulturpolitische Gesellschaft (Seitenmenü links: Publikationen)
Seit vielen Jahren stellt die Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) den Ausweis der International Association of Art (IAA) an in Deutschland lebende professionelle bildende Künstlerinnen und Künstler aus. Er ermöglicht freien oder reduzierten Eintritt in zahlreiche Kunstmuseen und Ausstellungshäuser – sowohl in Deutschland, als auch weltweit. Der Ausweis ist zwei Jahre gültig und muss danach erneut beantragt werden. Studierende haben keinen Anspruch auf den internationalen Künstlerausweis.
In Deutschland lebende bildende Künstler/innen können den Ausweis bei der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) beantragen. Auch in Zukunft erhalten BBK-Mitglieder den Ausweis für eine ermäßigte Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,– (statt EUR 35,–).
Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK)
Office of IAA Europe
Mohrenstr. 63
D – 10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 23 45 76 66
E-Mail: art@igbk.de
www.igbk.de
Das Internationale Theaterinstitut und die IGBK verantworten und betreiben gemeinsam das Online-Portal „touring artists“, finanziert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Als Informationsportal für international mobile Künstlerinnen und Künstler bietet es umfassende aktuelle und rechtlich fundierte Informationen rund um grenzüberschreitendes Arbeiten und Verkaufen: