26.02.24
Das bisherige Förderverfahren zur Herstellung von Debütantenkatalogen in Papierform oder sonstigen Medien ist zum 31.12.2023 ausgelaufen. Ab 2024 wird die Herstellung von Debütantenkatalogen eigenverantwortlich von den Akademien der Bildenden Künste in München und Nürnberg unterstützt. Im Rahmen einer Härtefallregelung besteht jedoch 2024 letztmalig die Möglichkeit für Künstler:innen, die bereits eine Zusage vom Veranstalter für eine Einzelausstellung haben, wie bisher eine Katalogförderung beim BBK Landesverband zu beantragen.
Die Zuwendungen dienen der Förderung freischaffender Künstlerinnen und Künstler beim Einstieg in die Professionalität. Sie sind weder Auszeichnung für ein künstlerisches Werk noch Förderpreis. Durch die Herstellung eines repräsentativen Katalogs in Papierform oder sonstigen Medien im Rahmen der ersten Einzelausstellung soll die Zahl an angeworbenen Aufträgen sowie Ausstellungs- und Projektbeteiligungen erhöht werden.
Bitte bewerben Sie sich bis spätestens 20. März 2024
Mehr Informationen: www.bbk-bayern.de
26.05.23