Alexander Tutsek-Stiftung Stipendienvergabe für 2026 Förderprogramm Künstlerin und Kind

Frist: 31.08.25

Förderprogramm Künstlerin und Kind

Neue Stipendienvergabe für 2026

Die Alexander Tutsek-Stiftung führt das dritte Jahr in Folge ihr Förderprogramm Künstlerin und Kind fort. Die Förderung richtet sich an in Deutschland lebende freischaffende Künstlerinnen, die mit dem Material Glas arbeiten und Mutter eines Kindes sind, das älter als ein Jahr ist und noch nicht schulpflichtig ist.

Ziel des Programms ist es, den Müttern Freiraum zu schaffen, die Herausforderung Kind und Beruf zu meistern. Beginnend ab dem 1. Januar 2026 werden bis zu fünf Stipendien für eine Dauer von je 12 Monaten à EUR 5.000 monatlich vergeben. Künstlerinnen, die ihre Ausbildung absolviert haben, können sich so ganz ihrer künstlerischen Arbeit widmen und konkrete berufliche Perspektiven entwickeln.

Die großzügige Förderung erlaubt den Künstlerinnen, sich eine umfassende Kinderbetreuung zu leisten, und gibt ihnen die Freiheit, auf Bildungsreisen zu gehen, an Kursen teilzunehmen oder ein Atelier anzumieten. Sie bekommen so die Möglichkeit zu experimentieren, sich künstlerisch weiterzuentwickeln und eigene Projekte umzusetzen.

Bewerbungszeitraum: 15.07.2025 – 31.08.2025

Teilnahmebedingungen

1. Stipendium


Es werden 2026 bis zu fünf Stipendien für eine Dauer von 12 Monaten à EUR 5.000 monatlich, beginnend ab dem 01.01.26 und zum 31.12.2026 endend, vergeben.

2. Bewerberinnenkreis


Das Stipendium richtet sich an freischaffende Künstlerinnen, die mit dem Material Glas arbeiten und Mutter eines Kindes sind, das zum Zeitpunkt der Bewerbung älter als ein Jahr ist, aber für die Dauer der Förderung noch nicht schulpflichtig ist und im selben Haushalt lebt. Die Künstlerin hat ein künstlerisches Studium absolviert und hat zum Zeitpunkt der Bewerbung bzw. während der Förderung ihren Wohnsitz und ständigen Aufenthalt in Deutschland.

3. Unterlagen


Bitte reichen Sie folgende Unterlagen in einem PDF-Dokument ein:

  • Kontaktdaten (E-Mail, Telefon, Internetseite)
  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
  • Exposé, in dem die Gründe und Ziele der Förderung sowie der damit verknüpften Erwartungen dargestellt werden (maximal 2 DIN A4-Seiten)
  • Kurzbiografie, aus der der künstlerische Werdegang und bisherige Erfahrungen im Umgang mit dem Werkstoff Glas sowie Publikationen und Ausstellungen hervorgehen (1-2 DIN A4-Seiten)
  • 5 Beispiele bisheriger Arbeiten auf maximal 5 A4-Seiten
  • Nachweis über einen Wohnsitz und ständigen Aufenthalt in Deutschland zum Zeitpunkt der Bewerbung und für die Dauer der Förderung (Meldebescheinigung)
  • Nachweis über den Wohnsitz des Kindes, aus dem auch das Geburtsdatum hervorgeht (z.B. Meldebescheinigung)
  • Nachweis über ein abgeschlossenes künstlerisches Studium (Bachelor-/ Masterurkunde)

 

 

Weitere Informationen:

Link zur Bewerbung

www.atstiftung.de