Ausschreibung 32. Aichacher Kunstpreis 2025

Frist: 19.07.25

Einsendeschuluss: Samstag, 19. Juli 2025

Die Stadt Aichach und die Sparkasse Altbayern vergeben am Sonntag, den 14. September 2025, den 32. Aichacher Kunstpreis in Höhe von € 2.500,- .
Begleitend wird in der sog. SanDepot-Halle eine Ausstellung der in den Bewerb jurierten Werke stattfinden.

Zum Ende der Ausstellung, am Sonntag, den 19. Oktober 2025, wird durch den Kunstverein Aichach um 17.00 Uhr ein mit € 500.- dotierter Publikumspreis vergeben.

Die großzügigen Räumlichkeiten des SanDepot bieten vielfältige Möglichkeiten für alle Bereiche der Bildenden Kunst. Fotos der Ausstellungsräume finden Sie auf der Homepage des Kunstvereins
Aichach www.kunstverein-aichach.de , dort unter „Ausschreibungen“.

Das Juryverfahren ist zweistufig, wobei zur 1. Stufe (Fotojury) ausschließlich Fotos der Arbeiten in digitaler Form/Online eingereicht werden können. Die zur 2. Stufe zugelassenen Künstlerinnen/Künstler müssen dann die entsprechenden Originalarbeiten einreichen.

1. Veranstalter

Stadt Aichach und Sparkasse Altbayern
in Zusammenarbeit mit dem Kunstverein Aichach e.V.

2. Zeit und Ort der Ausstellung

Sonntag, 14. September – Sonntag, 19. Oktober 2025 in der SanDepot-Halle, Donauwörther Str. 36, 86551 Aichach Eröffnung mit Preisvergabe am Sonntag, den 14. September 2025 um 15.00 Uhr.

3. Zulassung

Alle Künstlerinnen/Künstler, die in Bayern wohnen oder in Bayern geboren sind, ausgenommen die Kunstpreisträgerin des Vorjahres. Künstlerinnen/Künstler, die sich mit einer Gemeinschaftsarbeit bewerben, können sich nicht zusätzlich alleine bewerben. (Ehe-)Partner müssen sich ggf. getrennt bewerben.

4. Anzahl der Arbeiten

Es kann nur eine Arbeit der letzten 3 Jahre eingereicht werden. Diese darf ggf. aus mehreren Teilen bestehen.

5. Bearbeitungsgebühr

Mit der 1. Bewerbungsstufe (Fotojury) ist eine Bearbeitungsgebühr von 15,- € je Künstlerin/Künstler zu entrichten. Die Gebühr ist bis spätestens 19. Juli 2025 (Eingangsdatum) auf das Konto des
Kunstvereins Aichach e.V. IBAN: DE67 7209 0000 0005 5240 83 mit dem Verwendungszweck „Kunstpreis 2025“ und der Namensangabe der/des Einreichenden zu überweisen (Bedingung für die Berechtigung zur Teilnahme). Im Falle einer Ausjurierung wird die Bearbeitungsgebühr nicht zurückerstattet. Mitglieder des Kunstvereins Aichach sind von der Gebühr befreit.

6. Abgabe der Bewerbung und Einlieferung

Stufe 1: Fotojury – Abgabe- / Absendeschluss der Unterlagen ist Samstag, 19. Juli 2025

Bewerbungsunterlagen:

a) Das Online-Einlieferungsformular für den 32. Aichacher Kunstpreis.
Das Formular ist unter www.kunstverein-aichach.de/ausschreibungen aufrufbar. Titel, Technik, Maße, Ausrichtung des Fotos, Gewichte (bei Skulpturen) der eingereichten Arbeit(en) sind im Online-Formular verbindlich anzugeben. Nach dem vollständigen Ausfüllen wird das Formular als Bestätigung automatisch an die angegebene E-Mail-Adresse des/der Teilnehmers/-in
versandt. Bei einer Einlieferung der Original-Arbeit(en) zur 2. Stufe müssen die Ausstellungsbedingungen durch den/die Künstler/-in bzw. den/die Bevollmächtigte/n per Unterschrift anerkannt werden.

b) Maximal zwei aussagekräftige digitale Fotos der eingereichten Arbeit. Die übermittelten Bilddateien müssen so abgespeichert sein, dass die Ausrichtung (oben/unten) der abgebildeten Originalarbeit entspricht. Bei mehrteiligen Arbeiten muss für die Jury der Umfang der Gesamtarbeit klar erkennbar sein. Zulässige Dateiformate: .jpg, .pdf,. Maximale Größe je Datei 1,4MB

c) Der Online-Einreichung muß eine Kurzvita mit Name, Adresse, Werdegang als Dokument angehängt werden. Zulässige Dateiformate: .jpg, .pdf. Maximale Größe der Datei 1,4MB Alle Künstler*innen werden in der Woche vom 4. – 9. August 2025 über das Ergebnis der 1. Stufe – Fotojury per E-Mail benachrichtigt.

Stufe 2: Einlieferung

Samstag, 6. September 2025, 14.00 – 17.00 Uhr in der SanDepot-Halle, Donauwörther Str. 36, 86551 Aichach Der Veranstalter ist bereit, bei vorliegender Zustimmung auf dem Online-Formular, Kontaktdaten (ausschließlich) an andere Bewerber zu vermitteln, um die Einlieferung zu optimieren. Kennzeichnung: Alle Arbeiten müssen mit vollständig ausgefüllten Formularen und Anhängezetteln versehen sein. Diese werden als E-Mail-Anhang rechtzeitig vorab zugesandt und liegen auch bei der Einlieferung auf.

7. Abholung

Abholung ausjurierter Arbeiten:
Donnerstag, 11. September 2025, 18.00 bis 19.00 Uhr in der SanDepot-Halle
Abholung der ausgestellten Arbeiten:
Sonntag, 19. Oktober 2025, 18.00 Uhr

8. Jury

Die Jury findet zweistufig in Form einer Fotojurierung (Stufe 1) mit nachfolgender Objektjurierung (Stufe 2) statt. Die Jury setzt sich aus mindestens einem/einer unabhängigen Kunst- sachverständigen, einem Vertreterin / einer Vertreterin der Stadt Aichach, der Sparkasse Altbayern und des Kunstvereins Aichach e.V., sowie der Preisträgerin des Vorjahres zusammen.
Es besteht kein Einspruchsrecht gegen die Gruppierung der Veranstalter und die Entscheidung der Jury. Die Beschlüsse der Jury dürfen nicht kommentiert werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die oben genannte Jury bestimmt die Kunstpreisträgerin bzw. den Kunstpreisträger 2025.

9. Zustand der Arbeiten

Es darf keine Gefährdung des Publikums von den Werken ausgehen. Für Kleinplastiken müssen weiß oder schwarz gestrichene Sockel mitgeliefert werden. Plastiken und Installationen sind selber aufzubauen. Die ggf. benötigten technischen Geräte und Einrichtungen sind von der Künstlerin / dem Künstler zu stellen. Wandarbeiten müssen mit der passenden Hängevorrichtung versehen sein.

10. Versicherung

Die Arbeiten sind für die Dauer der Ausstellung über die Ausstellungsversicherung des Kunstvereins Aichach versichert. Gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Ausstellungen wird keine Gewähr für gleichbleibende Klimabedingungen übernommen.

11. Veröffentlichungen

Mit der Einlieferung gibt die Künstlerin / der Künstler das Einverständnis zur kostenlosen Veröffentlichung im Zusammenhang mit der Ausstellung. Hierzu wird von jeder Künstlerin / jedem
Künstler eine Kurzvita benötigt (s. Nr. 6 c). Von Abgaben an VG Bild Kunst ist der Kunstverein Aichach freigestellt.

12. Verkauf

Der Kunstverein Aichach erstellt eine Ausstellungs- und eine Preisliste. Ein Verkauf von Arbeiten erfolgt zwischen Künstlerin/Künstler und Käuferin/Käufer. Im gegebenen Fall erstattet der Künstler / die Künstlerin dem Kunstverein Aichach e.V. eine Provision von 25% des von Künstlerseite festgelegten Netto-Verkaufspreises (Mitglieder des Kunstvereins 20%). Für Irrtümer in der Preisliste wird keine Haftung übernommen.

13. Schlussbestimmungen

Ein aufgenommenes Werk kann vor Schluss der Ausstellung nicht zurückgezogen werden. Die Preisträgerin / der Preisträger des Kunstpreises wird nicht vorab informiert. Die Auszählung der Stimmen zum Publikumspreis endet unmittelbar vor der Vergabe.

14. Einverständniserklärung

Mit der Übermittlung des Online-Formulars und der digitalen Unterlagen erkennt die Künstlerin / der Künstler den Ausschreibungsmodus und die Ausstellungsbedingungen des 32. Aichacher
Kunstpreises sowie die unter www.kunstverein-aichach.de/datenschutz abrufbaren Datenschutzbestimmungen an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Kunstverein Aichach e.V. die Daten
entsprechend dieser Richtlinien verwendet.

Weitere Informationen:

https://www.kunstverein-aichach.de/ausschreibungen_kp32.html