Frist: 18.10.25
Das „Wilhelm-Morgner-Stipendium“ ehrt den 1917 im Alter von 26 Jahren gefallenen Soester
Expressionisten Wilhelm Morgner, der als herausragender Künstler im 20. Jahrhundert gilt.
Mit der Ausschreibung dieses Stipendiums fördert ein Soester Initiatorenkreis junge Künstlerinnen
und Künstler in ihrer individuellen künstlerischen Entwicklung, deren Intensität und Ernsthaftigkeit in
der bisherigen Arbeit erkennbar sein soll.
18. Oktober 2025
Wir wünschen uns, dass die künstlerische Arbeit in der Zeit des Stipendiums auch von der Soester
Öffentlichkeit wahrgenommen werden kann und dass die Ergebnisse bzw. Entwicklungen durch eine
Ausstellung oder eine andere Präsentationsform nicht nur in Soest bekannt gemacht werden.
Das Kulturparlament Soest e. V. lädt dazu alle zwei Jahre in Kooperation mit einem Kreis von Soester
Bürgerinnen und Bürgern, der Stadt Soest, der Ingrid-Kipper-Stiftung, den Stadtwerken Soest, der
Bürgerstiftung Hellweg-Region und der Volksbank Hellweg e.G. bildende Künstlerinnen und Künstler
zu einem Arbeitsaufenthalt ein.
Zu diesem Zweck stellen die Initiatoren ein mit Atelier und Wohnbereich ausgestattetes Haus in der Altstadt von
Soest zur Verfügung, in dem die Künstlerin/der Künstler für die Dauer des Stipendiums kostenfrei arbeiten
und wohnen kann. Die Stipendiatin bzw. der Stipendiat verpflichtet sich zu einem in der Regel
sechsmonatigen Arbeitsaufenthalt in Soest. Für den Arbeitsaufenthalt erhält die Stipendiatin/der Stipendiat einen
monatlichenUnterhaltsbeitrag von 1.200,00 €.
Alternativ wird auch Künstlerpaaren, die sich künstlerisch aufeinander beziehen, ein sechsmonatiger
Aufenthalt ermöglicht. Die monatliche Unterstützung für Künstlerpaare beträgt für beide gemeinsam
monatlich 1.800,00€.
Die Ausschreibung richtet sich an Künstlerinnen und Künstler bis zu einem Alter von 35 Jahren.
Bewerbungen von Künstlerinnen und Künstlern sind auch dann zugelassen, wenn der
Studienabschluss nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.
Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums obliegt einer dreiköpfigen Fachjury.
Die Initiatoren erwarten von den Stipendiat*innen, dass sie die Zeit ihres Aufenthaltes in Soest für
ihre künstlerische Arbeit nutzen und sich in einen öffentlichen Austausch über Kunst und Kultur in
Soest einbringen. Deshalb ist es erwünscht, dass eine alltagssprachliche Verständigung in deutscher
Sprache möglich ist. Prozessbegleitend und abschließend soll es zum Aufenthalt in Soest eine
Dokumentation und Präsentation geben.
Es wird gewünscht, dass die Künstlerin, der Künstler zum Abschluss des Arbeitsaufenthaltes in Soest
der Kunstsammlung der Stadt Soest eine aktuelle Arbeit übereignet.
Das Kulturparlament Soest steht in der Zeit des Stipendiums mit Ansprechpartnerinnen bzw.
Ansprechpartnern bereit, um die Stipendiaten auf Wunsch und in Absprache zu unterstützen.
Kulturparlament Soest
z. Hd. Werner Liedmann
Hugo-Kükelhaus-Weg 12
59494 Soest
Für eine fristgerechte Bewerbung ist das Datum des Poststempels entscheidend.
In den Bewerbungsunterlagen soll die künstlerische Position erkennbar sein und deutlich werden,
inwieweit eine künstlerische Auseinandersetzung mit der gegenwärtigen gesellschaftlichen Situation
bedeutsam ist.
Achtung: Ausschließlich digitale Bewerbungen werden nicht berücksichtigt!
Unmittelbar nach der Entscheidung der Jury, die am 21.November 2025 in Soest zu erwarten ist, wird
die gewählte Stipendiatin, der Stipendiat vom Vorstand des Kulturparlament Soest angerufen
werden. Achten Sie bitte deshalb darauf, Ihre Telefonnummer gut sichtbar in Ihren
Bewerbungsunterlagen zu veröffentlichen. Die Unterlagen selbst werden unaufgefordert
zurückgeschickt. Voraussetzung dazu ist die Beilage eines ausreichend adressierten und frankierten
Rückumschlages.
www.wilhelm-morgner-stipendium.de/
Frist: 07.02.25
Frist: 15.02.25
Frist: 16.02.25
Frist: 14.02.25 – 16.02.25
Frist: 17.02.25
Frist: 28.02.25
Frist: 28.02.25
Frist: 02.03.25
Frist: 24.03.25
Frist: 25.03.25
Frist: 10.04.25
Frist: 12.11.24 – 30.04.25
Frist: 30.04.25
Frist: 31.08.25