Frist: 12.11.24 – 30.04.25
Die Stadt Stadtbergen vergibt im Jahr 2025 zum fünften Mal gemeinsam mit der VR Bank Augsburg-Ostallgäu e.G. den Skulpturen-Kunstpreis.
Zeitraum – Eröffnung – Ausstellungsfläche
Ausstellungseröffnung / Preisvergabe: 27. September 2025
Ausstellungsdauer: 6 Wochen (ohne Teilnahme am Skulpturenpfad)
Teilnahme Skulpturenpfad: 12 Monate
Die Ausstellung findet im Bereich der Sporthalle Stadtbergen, Am Sportpark 2 und entlang des August-
Abenstein-Weg in 86391 Stadtbergen statt.
Der Kunstpreis ist wie folgt dotiert:
1. Preis: 5.000,– € 2. Preis: 2000,– € Publikums-Preis 1000,– €
Die Preise werden mit Ausnahme des Publikumspreises im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung vergeben. Der Publikumspreis wird nach Ablauf der Ausstellungdauer von 6 Wochen vergeben.
Mit freundlicher Unterstützung der VR Bank Augsburg-Ostallgäu e.G..
Die Jury setzt sich aus drei Personen aus dem Bereich Kunst sowie einem Vertreter der VR Bank Augsburg-Ostallgäu eG und einem Vertreter der Stadt Stadtbergen zusammen.Gegen die Zusammensetzung sowie alle Entscheidungen der Jury besteht kein Einspruchsrecht.
Entscheidungen der Jury dürfen nicht kommentiert werden.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Vergabe des Kunstpreises findet in 2 Stufen statt.
Zur Einsendung berechtigt sind alle Bildenden Künstlerinnen und Künstler, die in Bayern ansässig sind. Eingereicht werden soll eine Skulptur. Zugelassen sind ausschließlich Originalarbeiten.
Das Entstehungsdatum darf nicht vor 2020 liegen und die Werke dürfen anderweitig nicht bereits prämiert worden sein.
Die Skulpturen dürfen ein Maß von 200cm x 150cm in der Grundfläche nicht überschreiten, maximal 500kg wiegen und müssen zwingend außenbereichstauglich sein.
Zudem müssen die Arbeiten sicher selbststehend, für Passanten verletzungsunauffällig, sowie relativ geschützt vor Graffiti und Vandalismus sein.
Die Skulpturen sind während der Ausstellungdauer nicht versichert. Für die mögliche Verankerung sind an der Skulptur entsprechende Ösen o.ä. vorzusehen oder ein entsprechender Sockel oder eine Verankerung mitzuliefern.
Ihre Bewerbung zur Vorauswahl muss enthalten:
– 3 Fotos der Arbeit (eindeutig zuordenbar)
– Beschreibung / Erläuterung der eingereichten Skulptur mit Name / Titel, Größenangabe, Material, Jahr sowie einem Begleittext (max. 1 A4 Seite)
– Kurzvita
– ausgefüllter Bewerbungsbogen
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung per Post oder per E-Mail an:
Stadt Stadtbergen – Kulturbüro E-Mail: kultur@stadtbergen.de
Oberer Stadtweg 2
86391 Stadtbergen
Bewerbungsschluss ist der 30.04.2025 (Eingangsdatum, nicht Poststempel).
Aus allen eingegangenen Bewerbungen wird die Jury sieben Teilnehmer auswählen. Die Benachrichtigung zur Teilnahme an der 2. Stufe (Endauswahl/Prämierung) erfolgt per E-Mail oder
telefonisch bis Ende Juni 2025.
Anlieferung und Aufstellung der Werke.
Die Preisvergabe findet im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung am 27. September 2025 um 18 Uhr
statt. Detaillierte Angaben erhalten Sie nach Abschluss der Stufe 1.
Die Anlieferung hat zwischen dem 8. und 17.09.2025 zu erfolgen.
Die Terminabsprache der Anlieferung und Aufstellung erfolgt mit dem Kulturbüro, Herrn Schmid,
0821/2438-137 oder kultur@stadtbergen.de.
Die Anlieferung erfolgt durch den Künstler auf eigene Rechnung und Verantwortung. Bei der Anlieferung zwischen 8 und 15 Uhr kann nach Absprache der städtische Bauhof behilflich sein.
Beim Aufstellen der Arbeiten stehen nach Absprache Mitarbeiter des Bauhofes sowie ein Teleskoplader zur Verfügung. Den genauen Standort wird ein von der Stadt beauftragter Verantwortlicher in Absprache mit dem Künstler im Vorfeld festlegen. Die finale Zuordnung obliegt dem Kulturbüro der Stadt Stadtbergen.
Vor Ende der Ausstellung dürfen keine Arbeiten abgeholt werden. Die Abholungszeiten müssen unbedingt eingehalten werden. Diese werden wir Ihnen separat mitteilen. Für nicht rechtzeitig abgeholte Arbeiten wird keine Haftung übernommen!
Die zum Kunstpreis eingereichten Skulpturen werden 12 Monaten als Skulpturenpfad ausgestellt. Für diese Leihgabe erhält der Künstler ein Honorar in Höhe von 700,00€.
Eine Abholung während des Zeitraumes ist nach Erhalt des Honorars nicht mehr möglich. Sollte die Skulptur nicht gegen obenstehendes Honorar als Leihgabe überlassen werden, ist diese nach 6
Wochen wieder abzuholen. Die Arbeiten sind während der gesamten Ausstellungsdauer nicht versichert.
Jeder Aussteller/jede Ausstellerin erklärt sich einverstanden und gibt stillschweigend Auftrag,
dass seine/ihre zur Ausstellung angenommenen Werke durch die Ausstellungsleitung in seinem/ihrem Auftrag und auf seine/ihre Rechnung verkauft werden. Soll ein Werk unverkäuflich sein, so muss dieses ausdrücklich auf dem Bewerbungsformular vermerkt sein.
Für jedes Werk sind der Verkaufspreis bzw. der Wert anzugeben. In den Verkaufspreisen muss eine Mehrwertsteuer von 7 % enthalten sein, falls der Künstler/die Künstlerin der Mehrwertsteuerpflicht unterliegt. Nach der Annahme eines Werkes ist eine Verkaufspreisänderung nicht mehr möglich.
Bei allen Verkäufen aus der Ausstellung ist der Veranstalter berechtigt, 10 % des Bruttoverkaufspreises zur Deckung der Kosten einzubehalten. Sonstige Gebühren werden nicht erhoben.
Die Stadt Stadtbergen stellt den Ankauf einer Skulptur, unabhängig der Jurybewertung, in Aussicht. Kurzbiografie und kurzer Text zu den Arbeiten, Vervielfältigungsrechte
Für die Begleitpublikationen benötigen wir noch eine Kurzvita und einen Text zu der eingereichten Arbeit.
Dies und oben genanntes digitales Bildmaterial schicken Sie bitte an kultur@stadtbergen.de, können aber auch per Datenträger abgegeben werden. Benötigtes Dateiformat: JPG oder PDF mit einer Auflösung von 300 dpi, bei einer Bildgröße von mindestens A6 (148 mm breit, 105 mm hoch).
Die Benennung der Dateien muss klar verständlich und zuordenbar sein. Für Irrtümer wird keine Haftung übernommen.
Die Stadt Stadtbergen ist berechtigt Aufnahmen von den ausgestellten Arbeiten für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unentgeltlich zu reproduzieren. Einverständniserklärung & Datenschutz
Mit der Bewerbung zum Skulpturenkunstpreis erklärt sich der Künstler/die Künstlerin vorbehaltlos mit den Ausstellungsbedingungen einverstanden. Zudem wird einer Verarbeitung und Veröffentlichung der Daten (Name, Kontaktdaten, Vita) zugestimmt.
Ansprechpartner für organisatorische Fragen:
Kulturbüro der Stadt Stadtbergen
Christoph Schmid
Oberer Stadtweg 2, 86391 Stadtbergen
Tel. 0821/2438-137 E-Mail: kultur@stadtbergen.de
Frist: 12.01.25
Frist: 13.01.25
Frist: 20.01.25
Frist: 25.01.25
Frist: 17.02.25
Frist: 28.02.25
Frist: 02.03.25
Frist: 24.03.25
Frist: 31.08.25