OPEN CALL ZUR AUSSCHREIBUNG FÜR DEN Degussa YOUNG GENERATION ART AWARD 2027
Frist: 31.05.26Das Unternehmen Degussa Goldhandel ruft gemeinsam mit Monopol – Magazin für Kunst und Leben einen internationalen Kunstpreis aus. Der Young Generation Art Award richtet sich an Emerging Artists am Anfang ihrer Karriere. Ziel des Kunst-Preises ist es, vielversprechende Künstlerinnen und Künstler auf ihrem Weg in die Kunstwelt zu begleiten, Talente zu unterstützen und die Öffentlichkeit so über das aktuelle Kunstschaffen zu informieren. Fünf Künstler:innen werden für die Shortlist des Preises nominiert, im Monopol-Kunstmagazin vorgestellt und zu einer Ausstellung eingeladen. Aus dieser Shortlist von fünf internationalen Künstler:innen wählt eine Expertenjury die Preisträgerin oder den Preisträger.
Der 1. Preis beträgt 10.000 Euro
Das Shortlist-Ausstellungshonorar für die Nicht-Preisträger:innen/Shortlist-Künstler:innen beträgt je 3.000 Euro
plus 500 Euro Produktionshonorar (auch für die Preisträgerin oder den Preisträger)
Ausschreibendes Unternehmen/Auslober:
Degussa Holding AG
Oberneuhofstrasse 12, 6340 Baar
Switzerland
NWSR-Nummer: CHE-116.127.138MWST
Teilnahmebedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind Künstler:innen bis zum vollendeten 35. Lebensjahr (Stichtag 30. Mai 2026) aus den Bereichen der Bildenden Kunst sowie der Fotografie, Video-, Medien- und Installationskunst.
Es wird keine akademische Ausbildung als verpflichtend vorausgesetzt.
Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer:innen mit den Bedingungen der Ausschreibung einverstanden.
Örtliche Begrenzung: International
Bewerbungsunterlagen:
Ein aussagekräftiges digitales Künstlerportfolio (als pdf mit max. 8 MB). Die im Portfolio vorgestellten Arbeiten müssen zum größten Teil für eine mögliche Ausstellung verfügbar sein. Zudem ist eine kurze, auf den künstlerischen Werdegang bezogene Biografie mit Angabe der aktuellen Kontaktdaten beizulegen sowie ein Künstlerstatement.
Preise:
- Degussa Goldhandel verleiht den „Young Generation Art Award“ mit einem Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro. Zusätzlich erhält der Preisträger eine internationale Wanderausstellung
- Die ausgewählten Shortlist-Künstler:innen (ausgenommen Preisträgerin oder Preisträger) erhalten ein Shortlist-Ausstellungshonorar von 3. 000 Euro.
Shortlist-Auswahl:
Elke Buhr (Chefredakteurin Monopol – Kunstmagazin) und Maya Heckelmann (Kunsthistorikerin, Cultural and Social Engagement, Degussa) aus den eingereichten Bewerbungen fünf Künstlerinnen und Künstler für die Shortlist aus. Deren Werke (5 ausgewählte Kunstwerke je Künstler:in) werden in einer gemeinsamen Shortlist-Ausstellung dem Publikum vorgestellt, die im Auftrag von Degussa Goldhandel durchgeführt wird.
Ausstellung:
Die Ausstellung findet unter künstlerischer Leitung von Maya Heckelmann (Cultural and Social Engagement, Degussa) im Herbst 2026 statt. Alle in die Ausstellung aufgenommenen Kunstwerke müssen über die gesamte Laufzeit verfügbar sein und können nicht vorzeitig abgeholt werden. Die in die Ausstellung aufgenommenen Kunstwerke sind für die Dauer der Kunstausstellung von dem Veranstalter versichert.
Jede/r Künstler:in für die Ausstellung erhält, falls für die Ausstellung erforderlich, ein Produktionsgeld von 500 Euro.
Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung, an der alle zur Shortlist ausgewählten Künstlerinnen und Künstler teilnehmen.
Jury:
- Jede/r Künstler:in unterwirft sich einer Jury. Alle ausgewählten Arbeiten verbleiben während der Ausstellungsdauer am Ausstellungsort und stehen dem Veranstalter zu Ausstellungszwecken zur Verfügung.
- Gegen die Entscheidung der Jury steht dem/r Künstler:in kein Einspruchsrecht zu. Insbesondere ist der Rechtsweg gegen die Entscheidung der Jury ausgeschlossen.
Hängekommission:
Die Hängekommission zur Ausstellung unterliegt der Ausstellungsleitung Maya Heckelmann.
Versicherung:
Der Veranstalter hat auf seine Kosten eine All-Risk-Versicherung abgeschlossen, welche den Ausstellungsort einschließt. Der Veranstalter verpflichtet sich dazu, diese für die Zeit der Ausstellung aufrechtzuerhalten.
Haftung:
- Schäden an der Leihsache hat der Veranstalter dem Künstler unverzüglich anzuzeigen. Er ist verpflichtet, dem Künstler umfassend Auskunft über Ursache und Verursacher des Schadens zu geben. Bei Unfällen oder Diebstahl hat der Künstler die Polizei einzuschalten und ggfls. Anzeige zu erstatten.
- Der Veranstalter haftet für alle schuldhaft verursachten Schäden, auch die seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei
- Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- Schäden, die dem Produkthaftungsgesetz unterfallen,
- Schäden aus der Verletzung einer Kardinalpflicht (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf),
- Verletzung von Beschaffenheitsvereinbarungen sowie arglistigem Verschweigen von Mängeln
haftet der Veranstalter auch für leichte Fahrlässigkeit und damit für jedes Verschulden auch seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, soweit nicht zugleich ein anderer der vorstehend aufgezählten Fälle der erweiterten Haftung gegeben ist.
Verkauf:
- Vor Bekanntgabe des Preisträgers voraussichtlich im Februar 2027 kann kein Verkauf der Kunstwerke stattfinden. Auf Anfrage kann ein Kunstwerk vorgemerkt und ein Verkauf nach Bekanntgabe des Gewinners stattfinden. Der Preisgeber hat ein Vorkaufsrecht.
- Die Rechnungsstellung und Auslieferung der verkauften Kunstwerke obliegt ausschließlich dem Künstler auf eigene Rechnung und Gefahr. Eine Auslieferung oder Abrechnung durch den Aussteller ist nicht möglich.
- Soll ein Kunstwerk ausnahmsweise unverkäuflich sein, muss dieses ausdrücklich vermerkt sein.
- Für jedes Werk ist der Verkaufspreis (ggfs. mit Rahmen und Zubehör) bzw. der Wert anzugeben. In den Verkaufspreisen muss die Mehrwertsteuer enthalten sein, falls der Künstler der Mehrwertsteuerpflicht unterliegt. Nach der Annahme eines Werkes ist eine Verkaufspreisänderung nicht mehr möglich.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen in Bezug auf die Kunstausstellung und den Verkauf von ausgestellten Kunstwerken ist Frankfurt am Main. Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten ist Frankfurt am Main.
Vervielfältigung:
Der Veranstalter ist berechtigt, Aufnahmen von den Kunstwerken für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unentgeltlich zu verwenden.
Schlussbestimmungen:
Durch Abgabe seiner Anmeldung bei der Ausstellung erklärt sich der Anmeldende mit allen vorstehenden Bedingungen sowie der Verarbeitung personenbezogener Daten vorbehaltlos einverstanden. Die personenbezogenen Daten des Anmelders werden ausschließlich zur Abwicklung des „Young Generation Art Award“ gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben, soweit die Weitergabe nicht zu Ausstellungs-, bzw. Verkaufszwecken notwendig ist. Gerichtsstand ist – soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich nicht ausgeschlossen ist – Frankfurt am Main.
Wir freuen uns auf die Einsendung aussagekräftiger Portfolios an:
ygaa@monopol-magazin.de
Link zur Ausschreibung