Was: alle Formate zur Verbreitung und Präsentation der Bildenden Kunst inklusive Medienkunst oder Angewandten Kunst
Was eher nicht: keine reine Katalog-/Publikationsproduktion, keine Einzelausstellungen, keine reinen Ausstellungsübernahmen, keine reine Kunstproduktion
Wer: professionelle Kunst- und Kulturschaffende, Kulturinitiativen und -organisationen
Frist: 30. April für Projekte von September bis Dezember des gleichen Jahres. 30. Oktober für Projekte Januar bis August des Folgejahrs. Vorhaben unter 1.000 Euro Fördersumme jederzeit bis spätestens 15. September des Jahres, falls entsprechende Freie Mittel für das laufende Jahr noch zur Verfügung stehen.
Entscheidung: ca. 3 Monate nach Frist
Kontakt: 089 233-24382,
antrag-kunstfoerderung@muenchen.de
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