Künstlerinnen und Künstler arbeiten als Selbstständige oft bis ins hohe Alter am Existenzminimum und fallen dabei oftmals durch die groben Maschen des Sozialsystems. Ohne notwendige Absicherungen und Rücklagen geraten sie schnell in finanzielle Not und sind von Armut bedroht. Das hat uns auch die prekäre Situation der Künstler*innen während der Pandemie gezeigt.
Die aktuellen Zahlen führen uns vor Augen, von was Künstler*innen leben: „Mehr als ein Drittel der Erwerbstätigen (36%) in der Bildenden Kunst hatte im Jahr 2019 ein monatliches Nettoeinkommen von weniger als 1.100 Euro. Ein weiteres gutes Drittel (38%) befand sich in der Einkommensklasse 1.100 Euro bis unter 2.000 Euro netto im Monat. Auf monatlich mehr als 2.000 Euro netto kam lediglich rund ein Viertel (26%) der Erwerbstätigen.“ (Spartenbericht Bildende Kunst des Statistischen Bundesamtes 2021). Pandemie und Energiekrise haben diese Situation nun noch verschärft. Auch die Studie „Studio München“, welche der BBK München und Oberbayern 2022 zusammen mit dem IFSE Institut Berlin heraus gegeben hat, bestätigt viele Missstände. PDF der Studie Studio München
Der Verein ist als mildtätig anerkannt und alle Spenden sind steuerlich absetzbar. Ab 300 Euro erhalten Sie eine Spendenquittung. Für Spenden bis 300 € reicht ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt in Form eines Kontoauszugs und einer Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg.
Das gespendete Geld geht an Künstler*innen im Raum München und Oberbayern, die durch Krankheit, Alter oder Armut in Not geraten sind.
Einmal im Jahr können eigene Anträge eingereicht werden. Füllen Sie dazu folgenden Antrag aus oder helfen Sie bedürftigen Kolleg*innen, diesen Antrag auszufüllen, und senden ihn per E-Mail oder Post an die Geschäftsstelle:
Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt. Wir bitten um Verständnis, dass wir diese Angaben zur Überprüfung der Bedürftigkeit erheben müssen (Datenschutzerklärung).
Bitte beachten Sie, dass kein Anspruch auf Hilfe besteht, da die Mittel begrenzt sind und der Vorstand des Sozialfonds über die Möglichkeit und Höhe der Zuwendung entscheidet. In der Regel werden zwischen 300 € und 700 € vergeben. Für eine Zuwendung aus dem Sozialfonds ist eine Mitgliedschaft beim BBK München und Oberbayern nicht erforderlich.
Gabi Blum, Vorsitzende
Katrin Bertram, stellvertretende Vorsitzende
Samuel Fischer-Glaser, Schriftführer
Stephanie Müller, Schatzmeisterin
Kirsten Kleie, Alix Stadtbäumer, Thomas Silberhorn, Beisitzende
Honorarkraft: Regine Rode
Der Verein ist eingetragen beim Amtsgericht München, Vereinsregister Nr.: 6666
Satzung (Fassung vom 06.05.2023)
Sozialfonds des BBK München und Oberbayern
Geschäftsstelle
Adelgundenstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 / 21 99 60 00
E-Mail: sofo@bbk-muc-obb.de