Vor- und Nachlässe

Der BBK München und Oberbayern arbeitet seit vielen Jahren am Thema Kunst Vor- und Nachlässe. Die Archivierung und Überlassung der eigenen künstlerischen Arbeit spielt für fast alle Künstler*innen irgendwann einmal eine Rolle und es empfiehlt sich besser früh als spät über den eigenen Vor- und Nachlass nachzudenken.

In der Ausstellung „Halbwertzeiten – Langwertzeiten“ im Oktober 2017 fand das erste Symposium zum Thema künstlerische Vor- und Nachlässe in der Galerie der Künstler*innen statt. Aus der Veranstaltung ging der Katalog „Es bleibt die Kunst“ mit allen Redebeiträgen hervor, der über die Geschäftsstelle des BBK München und Oberbayern erhältlich ist und hier auch als PDF zum Download bereit steht.

Anfang 2020 wurde das Projekt Künstler*innen Vor- und Nachlässe München und Oberbayern mit Unterstützung des Kulturreferats der Landeshauptstadt München eingerichtet, nachdem zuvor eine Studie des BBK München und Oberbayern überzeugend die Notwendigkeit einer professionellen Beratung und den Aufbau einer entsprechenden Institution darlegte. Die Leitung übernahm fortan die Kunsthistorikerin Karolina Sarbia.

Im Januar 2023 wurde das Projekt Kunst Vor- und Nachlässe in eine Einrichtung mit eigenständiger Rechtsform überführt und dafür eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG) gegründet.

Unser aktuelles Angebot basiert auf vier Säulen:

1. Beratung

Als Vorabinformation und erste Orientierung für die Beratung dienen die beiden Leitfäden:

Gesprächsleitfaden für Künstler*innen
Gesprächsleitfaden für Erb*innen

Die Einzelberatungen werden in der Galerie der Künstler*innen persönlich, telefonisch, per E-Mail, oder über ein Online-Meeting durchgeführt.

Für rechtliche Fragen zum Vor- und Nachlass vermitteln wir Künstler*innen und Nachlasshalter*innen den Kontakt zu zwei Anwälten: Herrn Rechtsanwalt Jürgen Beil und Carolin Vogel von der Kanzlei Hörmann&Campbell. Zur Terminabsprache schreiben Sie bitte eine E-Mail an: sarbia@kunst-vor-und-nachlaesse-muenchen.de

Neben Einzelberatungen organisieren wir auch Workshops und Gruppenveranstaltungen in der Galerie der Künstler*innen zu folgenden Themen und kooperieren mit bestehenden Einrichtungen:

  • Dokumentation der künstlerischen Arbeiten / Werkverzeichnisse / Inventarisierung / Zur rechtlichen Situation von Vor- und Nachlässen
  • Onlineveranstaltung mit dem DG Kunstraum: Depot oder Deponie
  • Teilnahme an der Ausstellung „Vergiss mein nicht !? FrauenKUNSTErbe“ in der der Magda Bittner-Simmet Stiftung
  • Veranstaltung im Archiv Geiger: Lehren aus dem Nachlass Geiger – Konsequenzen für den künstlerischen Vorlass


Sprechstunde nach Vereinbarung


Kontakt: Karolina Sarbia
E-Mail: sarbia@kunst-vor-und-nachlaesse-muenchen.de
Telefon: 0178 7037596

Stefan Kumpfmüller
Geschäftsleitung
E-Mail: kumpfmueller@kunst-vor-und-nachlaesse-muenchen.de

2. Aufbau einer Werkdatenbank

Aufbau einer Werkdatenbank zur Digitalisierung von Vor- und Nachlässen

Die Datenbank ist ein Instrument zur Sichtbarmachung der Kunstwerke im Netz. Die digitale Kulturgutsicherung ersetzt nicht die physische Lagerung in einem Depot oder Archiv, ist aber ein erster und essentieller Baustein auf dem Weg dorthin. 2021 haben wir mit Unterstützung des Kulturreferats die Lizenz für eine bundesweit im Einsatz befindliche Inventarisierungssoftware zur digitalen Nachlasssicherung erworben. Zwei Vorlässe und zwei Nachlässe sind mit Hilfe von Tutor*innen, die bei der Dateneingabe unterstützen, bereits eingepflegt worden.

Bei Interesse werden Ihnen nach Entrichtung einer Nutzungsgebühr Login-Daten zur Verfügung gestellt. Die Daten können von Ihnen selbst oder von geschulten Tutor*innen, die wir Ihnen vermitteln können, eingegeben werden. Veröffentlicht werden die Datensätze erst, wenn der Kernbestand sowie Biographie und Bibliographie eingetragen und die Dateneingabe beendet ist.

Link Datenbank Künstler*innennachlässe

Bei Fragen zur Datenbank schreiben Sie eine E-Mail an Stefan Kumpfmüller: kumpfmueller@kunst-vor-und-nachlaesse-muenchen.de

3. Vermittlung ausgewählter Kunstwerke

Vermittlung ausgewählter Kunstwerke an museale Einrichtungen

Museen sind nicht an großen Konvoluten oder Gesamtnachlässen interessiert, jedoch an spezifischen Arbeiten zur Komplettierung ihrer Sammlung. Diese gezielten Vermittlungsaktionen sind von einer mutmachenden Bilanz. So konnten bislang einige Schenkungsverträge mit Museen abgeschlossen werden wie z.B. mit

  • Städtisches Museum Neu-Ulm
  • Museum für Angewandte Kunst Frankfurt
  • Stiftung Konkrete Kunst Reutlingen
  • ZKM Karlsruhe
  • Museum Kaiserpfalz Kaiserslautern
  • Deutsches Kunstarchiv im Germanischen Nationalmuseum Nürnberg

4. Aufbau einer Institution

Gründung und Aufbau einer Institution

Im Januar 2023 wurde das Projekt Kunst Vor- und Nachlässe in eine Einrichtung mit eigenständiger Rechtsform überführt und dafür eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG) gegründet mit dem Namen:

Künstler*innen Vor- und Nachlässe 
Berufsverband Bildender Künstler*innen München und Oberbayern gUG
(haftungsbeschränkt)

Die neue Rechtsform der gUG agiert selbstständig, der Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler München und Oberbayern e.V. ist bisher alleiniger Gesellschafter.

Die Aufgaben der Geschäftsleitung übernehmen:

Die Aufgaben der Geschäftsleitung übernehmen:

Karolina Sarbia, operative Geschäftsführung, Kunsthistorikerin M.A., Master of Arts

Stefan Kumpfmüller, administrative Geschäftsführung

Durch die anerkannte Gemeinnützigkeit ist die Gesellschaft befugt, Spenden gegen Spendenquittung annehmen und Schenkungen steuerfrei entgegennehmen zu können. Zudem ermöglicht uns die Gemeinnützigkeit, Fördergelder beantragen zu können. Anspruchsvolle Aufgabe wird es nun werden, die Einrichtung finanziell auszustatten.

Im Juli 2024 konnte die gUG ein eigenes Büro im Kreativquartier beziehen. Die neue Postadresse lautet: Dachauer Str. 116 (Aufgang A), 80636 München. Obwohl wir begonnen haben, die Werke der Bildenden Kunst digital zu sichern, ist unser langfristiges Bestreben auf ein eigenes Haus gerichtet, um die Kunstwerke auch physisch zu bewahren und zu präsentieren. Von Beginn an war es unser Ziel, an einer Nachlasseinrichtung mit eigenen Räumlichkeiten für Büro, Archiv und Ausstellungsmöglichkeiten zu arbeiten. Langfristig benötigen wir auf regionaler Ebene ein Kernbestandsdepot. Dafür suchen wir finanzkräftige Mitstreiter*innen und private Sponsor*innen.

Meldungen und Veranstaltungen:

2023 – Radiobeiträge bei Bayern 2 und WDR 3

Kunst vererben – Was bedeutet das für Künstler:innen?
WDR 3 Kultur am Mittag. 21.07.2023. 04:58 Min.
Verfügbar bis 20.07.2024. WDR 3.
Wenn Künstler:innen sterben, bleiben viele Skizzen, Gemälde oder andere Werke zurück. Wohin damit? Im besten Fall haben die Kunstschaffenden sich zu Lebzeiten gekümmert. Ansonsten helfen Initiativen. Ein Beitrag von Susanne Schnabel.

Die Kunst des „Kunst-Erbens“
WDR 5 Scala – aktuelle Kultur. 24.04.2023. 05:04 Min.
Das Thema Nachlassbewahrung beschäftigt zunehmend Künstlerinnen und Künstler, deren Erben, Museen, Archive, Stiftungen und den Kunsthandel. Hinterbliebene sind oft überfordert. Susanne Schnabel sprach mit ihnen über Anstrengungen, Hürden und Wünsche.

Die Kunst überlebt ihre Schöpferinnen: Von posthumen Ausstellungen und der Nachlasspflege
Bayern 2 Kulturjournal, 12.06.2023
Gabriele Obermaier und Karolina Sarbia sprechen ab Minute 22:25


2022 – Workshop im Archiv Geiger

Workshop der Künstler*innen Vor- und Nachlässe des BBK München und Oberbayern in Kooperation mit dem Archiv Geiger und der Rechtsanwaltskanzlei Campbell & Hörmann am 12. Oktober 2022

Volles Haus im ehemaligen Atelier von Rupprecht Geiger, dem heutigen Archiv Geiger, das von seiner Enkelin, der Kunsthistorikerin Julia Geiger geleitet wird. Alle 26 Plätze waren bis auf den letzten ausgebucht. Kunstwissenschaftler*innen, Bildende Künstler*innen, die sich um ihren Vorlass bereits zu Lebzeiten kümmern, und Nachlasshalter*innen, die Sorge für das künstlerische Werk ihres Vaters, ihrer Partnerin, ihres Mannes, ihrer Freundin tragen. Es waren auch Vertreter*innen von privaten Nachlassinitiativen vertreten, wie z.B. dem Archiv Thomas Lehnerer, dem Archiv Rudolf Wachter und dem Archiv Stefan M. Becker.

Workshop der Künstler*innen Vor- und Nachlässe im Archiv Geiger am 12. Oktober

Einladung zum Expert*innengespräch und persönlichen Austausch

Karolina Sarbia, Kunsthistorikerin und Projektleiterin der Künstler*innen Vor- und Nachlässe des BBK München und Oberbayern, initiierte die Kooperation mit dem Archiv Geiger. Da das Thema Künstler*innen Vor- und -Nachlässe immer mit vielen rechtlichen Fragen zusammenhängt, lag es nahe, die Rechtsanwältin Frau Carolin Vogel von der Kanzlei Campbell & Hörmann, mit der die Künstler*innen Vor- und Nachlässe des BBK noch anderweitig zusammenarbeiten, einzuladen.

Lehren aus dem Nachlass Geiger – Konsequenzen für den künstlerischen Vorlass

– so lautete das Thema der Veranstaltung. Da der Nachlass Rupprecht Geiger beispielhaft für eine professionelle Nachlassverwaltung steht, lassen sich an ihm nach mehr als zehn Jahren nach dem Tod des Künstlers Vor- und Nachteile von Vorsorgemaßnahmen bzw. unterlassener oder unzureichender Maßnahmen diskutieren. Frau Geiger gab Einblicke in die testamentarische Regelung, hob hervor, auf welche Schwierigkeiten die Familie gestoßen ist, und was die Erbengemeinschaft unternommen hat, um den Nachlass zu organisieren. Interessant war es, Schlüsse aus den rechtlichen Vorgaben zu ziehen, um Empfehlungen an die anwesenden lebenden Künstler*innen auszusprechen.

Rechtliche und steuerliche Aspekte von Nachlässen

Mit dem Testament und seiner Ausgestaltung werden wichtige Weichen gestellt, die über die Zukunft des Werkes entscheiden. Wie kann der Nachlass bestmöglich übertragen werden? Welche steuerlichen Pflichten haben die Erb*innen? Wie werden Kunstwerke vom Finanzamt bewertet? Wie können die Freibeträge ausgeschöpft werden? Gibt es Fristen zu beachten? Worauf ist bei der Vertragsgestaltung zu achten, wenn Kunstwerke an museale Einrichtungen geschenkt werden?

Resumée

Welche Überlegungen sollten sich Künstler*innen und Erb*innen machen angesichts übervoller Depots und leerer Kassen in der Stadtverwaltung? Welche personellen, zeitlichen und ökonomischen Voraussetzungen sind bei den alternden Künstler*innen sowie Hinterbliebenen nötig, damit es sich lohnt, über Instrumente und Strategien der Vor- und Nachlassarbeit nachzudenken? Wer übernimmt die Verantwortung für die Flut an künstlerischen Nachlässen, die im 21. Jhd. auf die kulturellen Einrichtungen zukommen wird? Über diese Fragen wurde mit großem Engagement aller Beteiligten intensiv diskutiert.

3 Aspekte wurden in der Diskussion schnell deutlich:

  • Erstens: Sich dem Zukunftsthema Kunsterbe ernsthaft und nachhaltig anzunehmen, darf keine Privatangelegenheit sein, sondern sollte als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe angesehen werden, die viele Ressourcen benötigt.
  • Zweitens: Bildende Künstler*innen sollten selbst aktiv werden und den Verbleib ihrer Kunst, sofern Teile davon überleben sollen, selbst in die Hand nehmen.
  • Drittens: Patentlösungen gibt es nicht, aber die Fragen, Strukturen und Verantwortlichkeiten sind für alle Beteiligten ähnlich. Diese lassen sich mit einem Netzwerk besser klären als alleine.

Daher wurde am Ende die Idee eines regelmäßigen Austauschs über Online-Meetings angedacht, getrennt für Vorlass- und Nachlasshalter*innen. Der Wunsch nach fachlichem Austausch und kompetenter Begleitung ist enorm groß, wir hoffen deshalb auf eine verstetigte Förderung für die notwendige und unaufschiebbare Nachlasstätigkeit, die der BBK München und Oberbayern mit Unterstützung des Kulturreferates der Landeshauptstadt München auf den Weg gebracht hat und weiter ausbauen möchte.

Karolina Sarbia

Es bleibt die Kunst Katalog
PDF zum Download

2022 – Erste Künstler*innen für die Werkdatenbank

Exemplarische Beispiele der archivierten Arbeiten

Vorlass Heidrun Schimmel (geb. 1941) – Von außen nach innen nach außen, 2014-2015, 128 x 133 x 0,5cm, 46 Teile à 21 x 10 x 0,5 cm

Vorlass Heidrun Schimmel (geb. 1941) – Fadenspiel_not easy but simple, 2015, 128 x 133 x 0.5cm, 46 Teile à 21 x 10 x 0,5 cm

Nachlass Horst W. Twardzik (1932-2019) – Pyramide, 1993, Stahl, 29,7 x 12,7 x 25,7 cm

Nachlass Stephan Fritsch (1962- 2014) – o.T. 2

Sigrid Pahlitzsch – BERLIN II,  2012/2013, Pigmente/Acryl auf Aluminum,  69 x 158 x 3,5 cm

2022 – Ausstellung Vergiss mein nicht !? FrauenKUNSTErbe

8. März bis 27. November 2022
AtelierMuseum Magda Bittner-Simmet Stiftung

In den vergangenen Jahren hat die Problematik der Behandlung des Erbes von Künstlerinnen als gesellschaftliche Herausforderung an Dringlichkeit zugenommen. Als wichtiger Teil unseres kulturellen Erbes müssen diese Nachlässe erschlossen und zugänglich gemacht, vor allem aber – auch im Sinne der Nachhaltigkeit – für die Nachwelt bewahrt und erhalten werden.
Aber: Wohin mit dem künstlerischen Erbe?

Es ist an der Zeit etwas gegen selbstverschuldete Kulturdemenz zu unternehmen.
Im Sinne unserer Stifterin Magda Bittner-Simmet widmet sich die Ausstellung „Vergiss mein nicht ‽ – FrauenKunstErbe“ der Frage nach einem zeitgemäßen Umgang mit künstlerischem Erbe.
Dabei liegt der Schwerpunkt auf weiblichem Kulturschaffen.

Sieben Künstlerinnen, geboren zwischen 1853 und 1961, repräsentieren mit ihren Werken verschiedenen Generationen und zugleich unterschiedlichste künstlerische Ausrichtungen.
Auch in den Lösungsansätzen im Hinblick auf ihr künstlerisches Erbe spiegeln sich die einzelnen Persönlichkeiten wider.

Magda Bittner-Simmet (1916-2008)

gemeinnützige Stiftung durch testamentarische Verfügung der Künstlerin

Hilde Thon (1910-1999) und
Helene Frauendorfer-Mühlthaler (1853-1933)

Bayerische Künstlernachlässe e.V., gemeinnütziger Verein

Karoline Wittmann (1913-1978)

Nachlassverwaltung durch Sohn, Paul Maria Wittmann, Stiftungsgründung in Planung.

Trude Stolp-Seitz (1913-2004)

Künstlernachlässe Mannheim, gemeinnützige Stiftung
Ein Freundeskreis als eigenständiger Verein (Freundeskreis Künstlernachlässe
Mannheim e.V.) begleitet seit 2012 engagiert die Arbeit der Stiftung.

Kristine Oßwald (1961-2017)

Wirtschaftlich wird der Nachlass durch eine Kanzlei verwaltet. Ziel ist der Schutz und die dauerhafte Verwahrung des künstlerischen Nachlasses in einer öffentlichen Institution.

Heidrun Schimmel (1941)

Vorlass der Künstlerin über Beratungsstelle BBK München und Oberbayern, Karolina Sarbia

Ein Katalog zur Ausstellung liefert Hintergrundmaterial zu den ausgestellten Künstlerinnen, zeigt repräsentative Beispiele aus ihrem Lebenswerk und stellt ihre jeweilige Rechtsnachfolge vor.
Die Ausstellung kann montags, dienstags und freitags nach Vereinbarung besucht werden.

Eintritt 8,- € inklusive Katalog.
Beim Besuch der begleitenden Veranstaltungen bietet sich über den gesamten Ausstellungszeitraum die Möglichkeit sich mit diesem Themenbereich auseinander zu setzen

Der Katalog zur Ausstellung liefert Hintergrundmaterial zu den ausgestellten Künstlerinnen, zeigt repräsentative Beispiele aus ihrem Lebenswerk und stellt ihre jeweilige Rechtsnachfolge vor.

PDF Pressemeldung Vergissmeinnicht
PDF Katalog Vergissmeinnicht

Ateliermuseum der Magda Bittner-Simmet Stiftung
Schwedenstraße 54, 80805 München
www.mbs-stiftung.de
info@mbs-stiftung.de

2022 – Depot oder Deponie, ein Zoom Webinar

Gebrüder Mügge im Gespräch mit „KünstlerInnenNachlässe BBK“ und „Städtische Friedhöfe LH München“ im DG Kunstraum:

Aufzeichnung der Veranstaltung ‚Depot oder Deponie – über Künstler*innennachlässe‘ im DG Kunstraum:

www.dg-kunstraum.de

(Zoom-Webinar vom 15.02.2022)

Referent*innen:

Karolina Sarbia, Berufsverband Bildender Künstler*innen München und Oberbayern e.V.
Dr. Caroline Sternberg, Vorstand Bayerische Künstlernachlässe e.V.
Dr. Annette Philp und Dr. Cornelia Oßwald-Hoffmann, Kristine Oßwald Nachlass
Dr. Andreas Strobl, Vorstand der Stiftung Kurt Benning
Christiane von Nordenskjöld, Kustodin der Magda Bittner-Simmet Stiftung

Moderation: 

Benita Meißner, Kuratorin DG Kunstraum

Videogrußbotschaft von Bernd Sibler, Staatsminister für Wissenschaft und Kunst
Videogrußbotschaft von Anton Biebl, Kulturreferent der Landeshauptstadt München

Anlässlich der Ausstellung ‚Depot oder Deponie – Doppelpass V‘ der Brüder Christoph und Sebastian Mügge (12.11.2021 bis 18.2.2022) veranstaltet der DG Kunstraum am 15.2.2022 ab 19 Uhr eine Online-Podiumsdiskussion mit Vertreter*innen zweier Nachlasseinrichtungenund Vertretern von Stiftungen zum Thema ‚Depot oder Deponie – über Künstler*innennachlässe‘.

Künstlerisches Erbe ist kulturelle Vielfalt, die bewahrt werden muss. Es gibt zwar inzwischen verschiedene Nachlasseinrichtungen und ‑initiativen in München und Bayern, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, mit Enthusiasmus und Tatkraft das kulturelle Erbe der bildenden Künste zu sichern. Dennoch sind die Herausforderungen immer noch enorm, und es bedürfte eines viel größeren Engagements, da die staatlichen Institutionen, wie Museen und Archive, bei der Übernahme und Aufarbeitung von Nachlässen von Künstler*innen an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Es gibt aber eine Vielzahl arrivierter Künstler*innen im Raum München und in Bayern, die das städtische und überregionale Kulturleben ihrer Zeit entscheidend mitgeprägt haben, deren Werke aber aus vielfältigen Gründen den Weg ins Museum nicht finden, obwohl sie erhaltenswert sind.

Spezielle Nachlassmaßnahmen und zivilbürgerliches Engagement sind also vermehrt notwendig, um die Kulturgüter vor ihrer Vernichtung zu retten. Was sich in diesem Bereich in Bayern, einem Bundesland ohne öffentliches Nachlassarchiv für Kunst, in den letzten Jahren getan hat, welche Schritte bereits unternommen wurden und welche Maßnahmen notwendig sind, wird in der Veranstaltung diskutiert. Drei der Referent*innen stellen konkret vor, wie sich ihr Nachlass gebildet hat, und wie dieser von den Kunstschaffenden vorbereitet wurde.

Ziel der Veranstaltung ist es, die bundesweiten Initiativen vorzustellen und diese mit der Situation der Künstler*innenvor- und ‑nachlässe in München und Bayern zu vergleichen. Darüber hinaus sollen Kunstschaffende informiert werden, welche Schritte schon zu Lebzeiten sinnvoll sind. Was ist bei der Gründung einer Stiftung zu beachten? Was sind die Voraussetzungen, um eine Stiftung zu gründen? Teilnehmende sollen für die Frage sensibilisiert werden, warum es sich lohnt, sich für Künstler*innen-Nachlässe zu engagieren, und welche langfristigen Perspektiven und Visionen formuliert werden sollten.


Pressemitteilung „Depot oder Deponie“ DG Kunstraum

Pressemitteilung „Verlust von Kulturgut beenden“

2021 – Erfreuliche Nachrichten der Künstler*innen-Nachlässe in ImBilde

Museen zeigen deutliches Interesse an Schenkungen aus dem Vorlass – Beispiel Heidrun Schimmel

Das Initiativprojekt Künstler*innen-Nachlässe mit seinem Beratungsangebot befasst sich nicht nur mit Nachlässen, sondern mindestens ebenso intensiv mit Vorlässen. Immer ist es eine Zusammenarbeit: entweder mit den Erb*innen eines künstlerischen Werkes oder mit Künstler*innen, die noch zu Lebzeiten Vorsorge treffen wollen hinsichtlich ihrer künstlerischen Hinterlassenschaft. Wohin mit dem Werk zum oder nach dem Lebensende? Das ist die große Frage, mit der sich das Projekt Künstler*innen-Nachlässe seit Anfang 2020 intensiv beschäftigt. Seitdem ist einiges passiert, auch wenn die Coronakrise die öffentlichen Aktivitäten etwas eingeschränkt hat.

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2021 – Ausstellung von Hermann Ebers

Wie geht man „respektvoll mit dem künstlerischen Erbe seines Großvaters um?“. Das fragte sich Christoph Hennet, der Enkel des arrivierten Landschaftsmalers Hermann Ebers. Ebers hat von 1909 bis 1934 in Seeshaupt und anschließend bis zu seinem Tod 1955 in Haunshofen gelebt – und viele Bilder, Skizzen, Bücher mit eigenen Illustrationen, Aufzeichnungen zu seinen Werken, Briefe und vieles mehr hinterlassen. Hennet wandte sich an die Beratungsstelle „KünstlerInnenNachlässe“. Ziel dieses von der Stadt München geförderten Projekts ist es, künstlerische Vermächtnisse im Einvernehmen mit den Erben zu sichern und zu bewahren. Konkret bedeutet das im Fall des Malers Ebers, dass sein kompletter zeichnerischer und druckgraphischer Nachlass sowie der schriftliche Teil an das Germanische Nationalmuseum nach Nürnberg übergeben wird. Dort steht beides künftig Wissenschaftlern aus Kunst und Literatur zu Forschungszwecken zur Verfügung…

Ganzer Text: Link zum PDF

2017 – Halbwertzeiten – Langwertzeiten. Symposium und Katalog

In der Ausstellung „Halbwertzeiten – Langwertzeiten“ im Oktober 2017 fand das erste Symposium zum Thema Künstler*innenvor- und nachlässe in der GALERIE DER KÜNSTLER*INNEN statt.
Unter den gezeigten Nachlässen befanden sich auch Werke des damaligen BBK-Vorsitzenden Klaus von Gaffron, dem Initiator dieses wichtigen Themas in München, der im gleichen Jahr verstorben war.

Aus der Veranstaltung ging der Katalog „Es bleibt die Kunst“ mit allen Redebeiträgen hervor, der über die Geschäftsstelle erhältlich ist, oder hier als PDF zum Download.


Video-Mitschnitt des Symposiums am 19. und 20. Oktober 2017 in der Galerie der Künstler*innen:

Halbwertszeiten – Langwertzeiten. Symposium (youtube-video)

Halbwertzeiten – Langwertzeiten. Podiumsdiskussion (youtube-video)

Beitragsbild oben: Aussstellungsansicht der Ausstellung „Es bleibt die Kunst“ Klaus von Gaffron, o.T., Leihgaben Hildegard von Gaffron, am rechten Rand eine Arbeit von Stephan Fritsch