Ausschreibung Fürth leuchtet wieder – Ausschreibung Stadtilluminationen „Fürther Glanzlichter“ 2025

Frist: 23.06.25

Seit 2018 zaubern die „Fürther Glanzlichter“ im Spätherbst ein ganz besonderes Leuchten in die Kleeblattstadt und sind längst zu einem strahlenden Highlight im Veranstaltungskalender geworden. Denn der November hat für Fürth eine ganz besondere Bedeutung: In diesem Monat wurde die Stadt vor über 1000 Jahren zum ersten Mal urkundlich erwähnt und feiert zudem ihre über zweihundertjährige Erhebung zur Stadt erster Klasse. Der November ist somit der „Geburtstagsmonat“ Fürths – ein Anlass, der mit den „Fürther Glanzlichtern“ jedes Jahr aufs Neue gefeiert wird.
Und in diesem Jahr gibt es sogar noch mehr zu feiern, denn: Das Fürther Rathaus begeht seinen 175. Geburtstag und aus diesem Anlass finden die Fürther Glanzlichter heuer – anders als sonst – gleich an zwei Tagen statt.
Kunstschaffende sind eingeladen, verschiedene Orte der Stadt mit ihren Lichtinstallationen zu inszenieren und diese auf künstlerische Weise zu bespielen. Die Neuauflage der „Glanzlichter“ findet Freitag, 7., und am Samstag, 8. November 2025 jeweils von 17 bis 22 Uhr statt. Konsequenterweise ist das vorgegebene Spielthema der Veranstaltung Jubiläen oder Gedenktage, die 2025 begangen werden. Welche spezifischen Jubiläen oder historischen Momente die Künstlerinnen und Künstler in ihre Werke einfließen lassen, bleibt ihnen freigestellt und eröffnet eine Vielzahl kreativer Möglichkeiten.

Abgabetermin der Wettbewerbsbeiträge:

Spätestens Montag, 23. Juni 2025, 12 Uhr

Wettbewerbsbeschreibung

Es handelt sich um einen offenen Kunstwettbewerb.

Als Spielflächen stehen folgende Gebäude bzw. Örtlichkeiten zur Auswahl (Fotos hierzu gibt es
unter www.fuerth.de/glanzlichter)

1. Helmplatz 6 (städtische Turnhalle)
2. Helmstraße 10 (Gaststätte Tannenbaum und Wohnhaus)
3. Hallplatz (Fassade Amtsgericht gegenüber Kirche „Unsere Liebe Frau“)
4. Fürther Freiheit 6 (Büro- und Geschäftshaus)
5. Dr. Konrad-Adenauer-Anlage (Parkanlage mit Pavillon)
6. Hallstraße 2 (Büro- und Geschäftshaus)
7. Schwabacher Straße 32 (Büro- und Geschäftshaus)
8. Ludwig-Erhard-Straße 6 (Fassade des Ludwig Erhard Zentrums, keine Übereck-Bespielung)
9. Königstraße 88 (Rathausturm und/oder Fassade)
10. Katharinenstraße 1a (städtische Turnhalle)
11. Marktplatz 2 (Wohn- und Geschäftshaus)
12. Würzburger Straße 2 (Innenhof des Kulturorts „Kulturforum“)
13. Uferpromenade (Höhe Interkulturelle Gärten)
14. Uferpromenade (Bereich Kulturort Badstraße 8)
15. Pfisterstraße 40 (Treppenanlage Mariensteig)
16. Pfisterstraße 25 (Schulhof)

Bewerbungen für mehrere Gebäude bzw. Örtlichkeiten sind möglich.

Wettbewerbsbedingungen

Die/der Kunstschaffende ist für Auf- und Abbau des Kunstwerkes / -projektes verantwortlich. Der Zustand des Kunstortes muss nach der Veranstaltung vom Künstler wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden (Reinigung, verschließen von Dübellöchern, und ähnliches).
Die Stromversorgung an den einzelnen Orten stellt die Stadt Fürth zur Verfügung und trägt auch die Kosten hierfür.
Die/der Kunstschaffende muss sich während der gesamten Veranstaltungsdauer (Freitag und Samstag) in der Nähe seines Kunstwerks aufhalten und für Gespräche und Information zur Verfügung stehen (Für eine kurze Pause stellt der Veranstalter Personal zur Verfügung). Am Vorabend der Veranstaltung, Donnerstag, 6. November, 19.30 Uhr, findet eine öffentliche Vorstellung der Teilnehmenden (Dauer zirka eine Stunde) statt. Eine Teilnahme der Künstlerin bzw. des Künstlers ist dafür erwünscht, aber nicht gefordert.
Näheres regelt der Künstlervertrag, der nach der Zusage geschlossen wird.

Auswahlkriterien

Eine Jury wählt aus allen Bewerbungen zwölf Arbeiten für die zu illuminierenden Gebäude/Objekte nach ihrem Ermessen aus. Berücksichtigt werden neben der künstlerischen Leistung und der Realisierungsfähigkeit auch der Bezug zu einem Jubiläum, Geburts- bzw. Gedenktag, die als Thema in der Inszenierung aufgegriffen werden sollen.
Neben einem Kurzkonzept zur Projektidee (musikalische Untermalungen der Lichtinszenierungen sind grundsätzlich nicht erwünscht und bedürfen einer Fallprüfung) und eventuell schon feststehender Auf- und Abbauzeiten, ist eine exakte und realistische Kalkulation der gesamten Projektkosten zwingender Bestandteil der Bewerbung.
Eine Spieldauer von vier Minuten darf nicht überschritten werden. Sollte ein Projekt nur mit deutlich höheren Kosten realisierbar sein, so muss der Künstler die Kosten selber tragen, oder einen Sponsor für die Mehrkosten benennen. Vor der Ansprache des Sponsors ist dies im Vorfeld der Bewerbung der Stadt Fürth, Walter Landgraf (Email: veranstaltungen@fuerth.de) mitzuteilen.
Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Ansprüche nicht berücksichtigter Künstler gegen die Stadt bestehen nicht.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Produktionskostenerstattung und Honorar Die von der Jury ausgewählten Teilnehmenden des Wettbewerbs erhalten jeweils eine Produktionskostenerstattung (dies umfasst auch eventuelle Hotelkosten, Auf-/Abbauhelfer, Verpflegung und ähnliches) in Höhe von maximal 6000 Euro inklusive Mehrwertsteuer, wobei die
angegebenen Produktionskosten in der eingereichten Bewerbung bindend sind. Entsprechende Nachweisbelege sind vorzulegen. Technische Hilfsmittel sind nach Möglichkeit nicht anzuschaffen, sondern zu leihen. Die Ausleihe soll der Künstler auf seinen Namen vornehmen.
Die Mietkosten fließen in das Budget des Künstlers mit in. Dies ist vorab mit dem technischen Leiter Manfred Krebs abzustimmen, der auch für weiterreichende Fragen zur Umsetzung des jeweiligen Projektes zur Verfügung steht. Kontakt:
Krebs@KULTAG.de

Darüber hinaus erhält die/der Kunstschaffende ein Honorar von 1400 Euro (bei Ausfall der Veranstaltung gewährt der Veranstalter eine anteilige Vergütung) inklusive eventueller Umsatzsteuer. Im Honorar enthalten sind die gesamten Leistungen des Künstlers (Planung, Konzeption, Auf-bzw. Abbau, Betreuung während der Veranstaltung etc.).
Des Weiteren wird ein Publikumspreis für die beliebteste Arbeit vergeben. Die Gewinnerin bzw. der Gewinner erhält dann zusätzlich 800 Euro.

Bewerbungsform und Bewerbungskosten

Nach Möglichkeit soll die Bewerbung in digitaler Form eingereicht werden. Einzusenden ist diese an
die E-Mail-Adresse: veranstaltungen@fuerth.de

Die Kosten für die gesamte Bewerbung (Porto, Modelle, Mappen und ähnliches) trägt die Bewerberin bzw. der Bewerber. Wenn einer postalischen Einsendung genügend Rückporto beilegt wird, können die Unterlagen zurückgeschickt werden. Dies hat die Bewerberin bzw. der Bewerber in ihrer/seiner Bewerbung mitzuteilen.

Urheber- und Eigentumsrechte

Die Bewerberin bzw. der Bewerber erlaubt der Stadt Fürth, Fotos und Filme vom Kunstwerk bzw. Kunstprojekt zu machen bzw. einen Fotografen dafür zu beauftragen. Die Stadt Fürth darf diese Fotos und Filme für die gesamte Öffentlichkeitsarbeit (Print, Online, Rundfunk, Fernsehen, Social Media etc.) ohne zeitliche Begrenzung verwenden. Diese Rechteeinräumung ist vom Projekthonorar abgedeckt. Näheres regelt der Künstlervertrag.

Link zur Ausschreibung

Abgabetermin der Wettbewerbsbeiträge:

Spätestens Montag, 23. Juni 2025, 12 Uhr

Einsendeadresse:

Stadt Fürth / Bürgermeister- und Presseamt
Hallstraße 2
90762 Fürth

E-Mail: veranstaltungen@fuerth.de

 

Veranstalter:

Stadt Fürth / Bürgermeister – und Presseamt
Hallstraße 2
90762 Fürth

Wettbewerbsjury:

Dr. Thomas Jung, Oberbürgermeister der Stadt Fürth
Karin Jungkunz, Stadtheimatpflegerin
Manfred Krebs, technische Leitung
Andrea Marquardt-Hagedorn, Stadtplanungsamt
Elmar Eckl, infra fürth (Abteilung Netzbau, Strom und Straßenbeleuchtung)

Beisitzer:

Anne Altenberger, Bürgermeister- und Presseamt
Birgit Gaßner, Bürgermeister- und Presseamt
Susanne Kramer, Bürgermeister- und Presseamt
Walter Landgraf, Bürgermeister- und Presseamt

Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse durch die Jury: Montag, 7. Juli 2025