Sozialfonds des BBK München und Oberbayern: Jetzt spenden und unverschuldet in Not geratene Bildende Künstler*innen unterstützen

17.12.25

Der Sozialfonds des BBK München und Oberbayern vergibt unkompliziert Hilfen an unverschuldet in Not geratene Bildende Künstler*innen. Auch in diesem Jahr konnten wir mit der Vergabe der Hilfsgelder einige Notlagen lindern. Um dies tatkräftig und erfolgreich weiterführen zu können, sind wir auf Ihre Hilfsbereitschaft angewiesen. 

Künstlerinnen und Künstler arbeiten als Selbstständige oft bis ins hohe Alter am Existenzminimum und fallen dabei oftmals durch die groben Maschen des Sozialsystems. Ohne notwendige Absicherungen und Rücklagen geraten sie schnell in finanzielle Not und sind von Armut bedroht. Das hat uns auch die prekäre Situation der Künstler*innen während der Pandemie gezeigt.
Die aktuellen Zahlen führen uns vor Augen, von was Künstler*innen Bei der Betrachtung des persönlichen Arbeitseinkommens aus künstlerischer Tätigkeit zeigt sich, dass im Jahr 2024 rund 15 % keinerlei persönliches Einkommen aus der künstlerischen Tätigkeit generierten. Weitere 75 % der Künstler*innen verdienten weniger als 20.000 Euro mit ihrer Kunst. Nur 10 % erzielten mehr als 20.000 Euro.“ (Studie „Von der Kunst zu leben. Die wirtschaftliche und soziale Situation Bildender Künstler*innen“ des BBK Bundesverband und der Stiftung Kunstfonds, 2025). Aktuelle Kürzungen im Kulturbereich, der Einsatz von künstlicher Intelligenz und die weiterhin steigende Inflation erschweren zudem das Überleben als Künstler*in. Doch Kunst und Kultur sind wichtige Säulen für unsere Demokratie. Umso wichtiger ist es, in die Existenz der Künstler*innen zu investieren, damit wir stark und nachhaltig wirken können!
 
SPENDEN
 
Spendenkonto des Sozialfonds des BBK München und Oberbayern bei der GLS Bank
 
Kontoinhaber: Sozialfonds d. BV Bild. K.
IBAN: DE83 4306 0967 8036 5471 00
BIC: GENODEM1GLS

Der Verein ist als mildtätig anerkannt und alle Spenden steuerlich absetzbar. Ab 300 € erhalten Sie auf Anfrage eine Spendenquittung. Bei Beträgen unter 300 € reicht dem Finanzamt der Beleg der Überweisung als Nachweis. Das gespendete Geld geht an Künstler*innen im Raum München und Oberbayern, die durch Krankheit, Alter oder Armut in Not geraten sind.


MELDEN

Nächste Meldefrist: 30. Juni 2026

Einmal im Jahr können eigene Anträge, sowie Hinweise auf bedürftige Kolleg*innen eingereicht werden. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder einen Brief mit kurzer Begründung des Antrags und legen Sie unbedingt das ausgefüllte Formblatt zur Überprüfung der Bedürftigkeit bei, das sie auf unserer Homepage https://bbk-muc-obb.de/ueber-uns/sozialfonds/. Bitte beachten Sie, dass kein Anspruch auf Hilfe besteht, da die Mittel begrenzt sind und der Vorstand des Sozialfonds über die Möglichkeit und Höhe der Zuwendung entscheidet. Für eine Zuwendung aus dem Sozialfonds des BBK München und Oberbayern ist eine Mitgliedschaft nicht erforderlich.


KONTAKT

Geschäftsstelle des BBK München und Oberbayern 
Adelgundenstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 – 21 99 600
sofo@bbk-muc-obb.de


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