Kunstpreis muss nicht versteuert werden – Rundmail an die BBK-Landes- und Regionalverbände

26.02.24

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

für euch zur Information und zur informellen Weitergabe an eure Mitglieder: 

Der Kunstpreis der „Leipziger Volkszeitung“ ist kein Einkommen – und ein Künstler muss auf das Preisgeld von 10.000 Euro keine Einkommenssteuer zahlen

Das hat das sächsische Finanzgericht in einem am 21.02.24 veröffentlichten Urteil entschieden. Das Finanzamt hatte das Preisgeld als Teil der Einkünfte des freiberuflichen Künstlers angesehen und ihn zur Kasse gebeten. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 4 K 156/21).

Laut Finanzgericht besteht kein ausreichender Zusammenhang zwischen dem Schaffen des Künstlers und dem Preisgeld, denn die 10.000 Euro seien keine Gegenleistung für ein künstlerisches Werk. Der Künstler habe für den Preis kein besonderes Werk geschaffen. Dass er durch die Auszeichnung eine erhöhte Aufmerksamkeit bekomme, sei für eine Besteuerung auch nicht ausreichend. Sollte er deswegen in Zukunft mehr Geld für seine Werke erzielen, könne das Finanzamt diese erhöhten Einkünfte besteuern.

Siehe auch: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/keine-einkommensteuer-auf-kunstpreis-der-leipziger-volkszeitung-119115

Mit freundlichen Grüßen

BBK – Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler