ist ein kompetenter Gesprächspartner für die kommunalen Kulturverantwortlichen und setzt sich auf regionaler Ebene ein für bezahlbaren Atelierraum, Projektzuschüsse, Ausstellungsmöglichkeiten, Projekte im Bereich der Kulturellen Bildung uvm. Mit Initiativen wie „#EXIST – Raum für Kunst in München“ und der Studie „Studio München“ macht der BBK München und Oberbayern auf die prekäre Situation der Künstler*innen aufmerksam und versucht mit den politisch Verantwortlichen Lösungen zu finden. Mit Programmen wie „Kinder treffen Künstler*innen“ schaffen wir Arbeitsmöglichkeiten für Künstler*innen und mit der Galerie der Künstler*innen haben wir ein großes Schaufenster für künstlerische Präsentationen mitten in der Stadt in der Maximilianstraße 42.
ist es wichtig, dass die Berufsgruppe der Bildenden Künstler*innen eine Stimme in der Bayerischen Landespolitik hat. Dafür setzt sich der BBK Landesverband Bayern ein, dem wir und acht weitere bayerische Regionalverbände angehören. Aktuell befasst sich der BBK Bayern mit der Gestaltung von Förderprogrammen wie „Verbindungslinien“ und „Das Mobile Atelier„. Der BBK Bayern arbeitet an der Reformierung bestehender Programme und konnte hier unter anderem die Aufhebung der Altersgrenze bei den Bayerischen Kunstförderpreisen erwirken. Aktuell wird mit Nachdruck an der Verbesserung der Bayerischen Atelierförderung und der Ausgestaltung der Debütant*innenförderung gearbeitet.
werden Themen verhandelt, wie der Erhalt der Künstlersozialkasse, die Bezahlung von angemessenen Honoraren für Künstler*innen, das Urheberrecht oder der Mehrwertsteuersatz für Kunstverkäufe. Dafür setzt sich der BBK Bundesverband ein. Als Dachverband vertritt er durch seine Mitgliedsverbände bundesweit mehr als 10.000 Mitglieder, so auch uns.
Für ein aktives Engagement innerhalb des Vereins stehen verschiedende Gremien zur Verfügung. Wir freuen uns über alle die mitgestalten wollen, sprechen Sie uns gerne an!
Unter dem Menüpunkt Beratung können Sie sich über die unterschiedlichen Förder- und Beratungsmöglichkeiten informieren, die der BBK München und Oberbayern seinen Mitgliedern bietet.
1.1. Die Mitgliedschaft kann von allen professionellen Bildenden Künstler*innen erworben werden. Der Wohnsitz sollte in München oder im Regierungsbezirk Oberbayern sein.
1.2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich, über das Antragsformular (siehe unten), zu beantragen.
1.3. Das Antragsformular muss wahrheitsgemäß ausgefüllt und bis zum Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist in der Geschäftsstelle (Adelgundenstraße 18 / info@bbk-muc-obb.de ) eingereicht werden.
1.4. Nach dem Ende der Bewerbungsfrist werden die Bewerber*innen auf Grundlage ihrer Angaben, per E-Mail dazu aufgefordert, zum Sitzungstag der Aufnahmekommission entsprechende Nachweise einzureichen (Bsp.: Kopie des Diploms oder als Autodidakt*in Originalwerke).
1.5. Die Aufnahmekommission entscheidet am Sitzungstermin über die eingereichten Anträge, unter Beachtung der formalen und qualitativen Kriterien. So können Anträge auch aufgrund unvollständig eingereichter Nachweise abgelehnt werden.
1.6. Bei Ablehnung des Aufnahmeantrags steht es den Bewerber*innen frei, sich erneut zu bewerben
2.1.1. wer ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Fach Bildende Kunst an einer staatlich anerkannten deutschen Kunsthochschule, einer vergleichbaren ausländischen Institution oder eine Mindeststudienzeit von 10 Semestern nachweist. Notwendig sind die entsprechenden Unterlagen in Kopie.
2.1.2. wer den Nachweis erbringt, bereits Mitglied in einem anderen BBK Regionalverband zu sein und eine Übernahme in den BBK München und Oberbayern anstrebt. Notwendig ist die Vorlage des aktuellen Mitgliedsausweises in Kopie.
2.2.1. wer eine professionelle Ausstellungs- oder Publikationstätigkeit oder eine qualifizierte künstlerische Praxis nachweist. Notwendig ist die Vorlage von Originalwerken und entsprechendem Dokumentationsmaterial (Kataloge, Vita mit Ausstellungsliste etc.).
2.2.2. wer zudem den Nachweis erbringt, dass er seit mindestens 4 Jahren seinen Haupterwerb durch die Arbeit als Bildende*r Künstler*in bezieht. Notwendig ist die Vorlage der entsprechenden Einkommensteuernachweise.
Der Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler München und Oberbayern e.V. führt zweimal jährlich das Aufnahmeverfahren durch. Wir nehmen im November für das Folgejahr auf und im Mai für eine Mitgliedschaft ab Juli.
Nach Bewerbungsschluss erhalten Sie aufgrund Ihrer Angaben eine E-Mail, in der Sie aufgefordert werden, die entsprechenden Nachweise (evtl. Exponate) zum Sitzungstermin einzureichen. Wir bitten Sie zu beachten, dass wir keine Empfangsbestätigung schicken. Bitte fordern Sie mit dem Versand Ihrer E-Mail ggf. eine Lesebestätigung an.
Abzugeben ist der ausgefüllte Aufnahmeantrag
Montag, 05.05.2025: 10-17 Uhr Einreichung der Bewerbungsunterlagen
Dienstag, 06.05.2025: 10-17 Uhr Abholung der Bewerbungsunterlagen
Ort: Galerie der Künstler*innen, Maximilianstraße 42, 80538 München
Die aktuelle Jahresmarke für Ihren Ausweis erhalten Sie zum Jahreswechsel per Post. (Nur für Bestandsmitglieder ohne SEPA-Mandat gilt: Der Mitgliedsbeitrag ist im ersten Quartal unaufgefordert zu entrichten. Erst nach Geldeingang wird die Jahresmarke zugeschickt.)
Rentner*innen, Student*innen, Sozialhilfeempfänger*innen oder Künstlerduos können den ermäßigten Beitragssatz von 100,- € beantragen.
Die einmalige Aufnahmegebühr wird bei der Erfüllung der Aufnahmebedingungen fällig und beträgt 30,- € .
Beitragsordnung des BBK München und Oberbayern ab 2021
Aufnahmeantrag für die Mitgliedschaft beim BBK München und Oberbayern