Kunst am Bau Wettbewerb: Zentrales Institut des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Dienstliegenschaft Kronshagen, Ersatzneubau
Frist: 07.01.27BEKANNTMACHUNG
Offener zweiphasiger Kunstwettbewerb
Kunst am Bau
Zentrales Institut des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, Dienstliegenschaft Kronshagen, Ersatzneubau
KUNSTSTANDORT A: Foyer
Für den Ersatzneubau des Zentralen Instituts des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (ZInstSanBw Kiel) auf der Dienstliegenschaft in Kronshagen bei Kiel lobt die Bundesrepublik Deutschland einen offenen, zweiphasigen Kunst-am-Bau- Wettbewerb für professionell tätige bildende Künstler und Künstlergruppen aus.
Für die Realisierung der Kunst stehen bis zu 250.000,00 Euro inkl. MwSt. für Honorare, Regie-, Material- und Herstellungskosten einschließlich aller Nebenkosten zur Verfügung.
Auslober:
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, vertreten durch das Amt für Bundesbau beim Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein, endvertreten durch die Gebäudemanagement
Schleswig-Holstein AöR Bedarfsträger und Nutzer: Zentrales Institut des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (ZInstSanBw Kiel)
Wettbewerbssteuerung:
GM.SH | Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Geschäftsbereich Bundesbau, Zentrale Bauherrenaufgaben Projektmanagement Mitte
Wettbewerbsbetreuung:
Dr. Dipl.-Ing. Bastian Beyer | Mitarbeit: Dorothea Strube | Kunstvermittlung, Wettbewerbsmanagement Art des Wettbewerbsverfahrens
Die Auslobung erfolgt als offener, zweiphasiger Kunstwettbewerb für professionell tätige bildende Künstler und Künstlergruppen.
Die Teilnahme am Kunstwettbewerb erfolgt ab Freitag, 02.10.2026 ausschließlich über die Online-Wettbewerbsplattform wettbewerbe aktuell (https://ovf.wettbewerbe-aktuell.de/de/wettbewerb-51023).
In der 1. Phase sind die Teilnehmer aufgefordert, grundsätzliche künstlerische Lösungsansätze in Form einer Ideenskizze mit konzeptionellen Überlegungen für den Neubau des Zentralen Instituts des Sanitätsdienstes der Bundeswehr zu
entwickeln. Das Preisgericht wählt bis zu 10 Konzepte für die 2. Phase aus, in der über die grundsätzlichen Lösungsansätze hinaus eine detaillierte Ausarbeitung des Entwurfs zur Realisierung erwartet wird. Das Preisgericht beurteilt in beiden Phasen
in gleicher Besetzung.
Das Wettbewerbsverfahren wird anonym durchgeführt.
Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Die Auslobungsunterlagen werden ausschließlich digital über die Wettbewerbsplattform in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Alle Unterlagen der teilnehmenden Künstler sind ebenfalls in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen. Auch das Rückfragenkolloquium der 2. Phase des Wettbewerbs findet auf Deutsch statt.
Die Teilnehmenden der 1. Phase erhalten keine Aufwandsentschädigung. Wettbewerbsteilnehmende der 2. Phase (maximal 10 Einzelbewerbungen bzw. Arbeitsgemeinschaften) erhalten jeweils eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 4.000,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer, sofern eine den Auslobungsbedingungen entsprechende Arbeit fristgerecht eingereicht wird.
Für Preisgelder steht eine Preissumme von insgesamt 14.000,00 Euro inkl. MwSt. zur Verfügung.
Termine:
Abgabe der Ideenskizze (1. Phase): Donnerstag, 07.01.2027
Abgabe der Entwürfe (2. Phase): Dienstag, 01.06.2027
Grundsätze und Richtlinien des Wettbewerbsverfahrens
Die Auslobung erfolgt gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013), soweit diese für Kunstwettbewerbe anwendbar ist, und folgt den Verbindlichen Vorgaben zu Kunst am Bau des Bundes, Stand 07/2024.
Die teilnehmenden Künstler und Künstlergruppen verpflichten sich, eine Arbeit einzureichen, die auf Grundlage des individuellen künstlerischen Schaffens eigens für diesen Wettbewerb und die Wettbewerbsaufgabe konzipiert ist. Wettbewerbsbeiträge, die vor oder während der Laufzeit des Verfahrens veröffentlicht werden, verstoßen gegen die in § 1 Absatz 4 und § 6 Absatz 2 der
RPW 2013 geforderte Anonymität und werden vom Preisgericht nicht für die Bewertung zugelassen.
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme am Wettbewerb zugelassen sind natürliche Personen, die als bildende Künstler und Künstlergruppen (sowie Arbeitsgemeinschaften aus Künstlern) professionell tätig sind. Die professionelle künstlerische Tätigkeit ist durch einen entsprechenden Studienabschluss an einer Kunstakademie o. ä. und/oder durch eine Kurzvita mit Projekt-/Ausstellungsverzeichnis und/oder durch die Mitgliedschaft in einem künstlerischen Berufsverband nachzuweisen. Die Teilnahmeberechtigung
ist eigenverantwortlich zu prüfen (RPW 2013, § 4 Absatz 1). Die Preisvergabe und weitere Beauftragung stehen unter dem Vorbehalt, dass die Teilnehmer die Teilnahmeberechtigung erfüllen. Das Vorliegen der Teilnahmeberechtigung wird
nach Abschluss der 1. Wettbewerbsphase geprüft. Teilnehmer, die die Teilnahmeberechtigung nicht erfüllen, werden von der Teilnahme an der 2. Wettbewerbsphase ausgeschlossen. Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Wettbewerbsteilnehmer. Bei
Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Arbeitsgemeinschaften haben eine bevollmächtigte Vertretung zu benennen. Juristische Personen sind nicht teilnahmeberechtigt. Eine Beteiligung auch einzelner Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften an mehr als einer Arbeitsgemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss sämtlicher davon betroffener Arbeiten.
Ausgeschlossen von der Teilnahme am Kunstwettbewerb sind Personen, die unmittelbar an der Ausarbeitung der Wettbewerbsaufgabe und der Auslobung beteiligt waren, sowie sämtliche am Kunstwettbewerb als Mitglieder des Preisgerichts und als Sachverständige oder an der Vorprüfung beteiligten Personen (§ 4 (2) RPW 2013)
Für weitere Informationen laden Sie sich bitte Folgende Ausschreibung herunter:
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