Hilfe für Bildende Künstlerinnen und Künstler in Notlagen durch den Sozialfonds! bis 30. Juni melden

22.05.24

Der Sozialfonds des BBK München und Oberbayern zahlt Zuwendungen an bedürftige Künstler*innen aus

Jetzt spenden und melden!

Künstlerinnen und Künstler arbeiten als Selbstständige oft bis ins hohe Alter am Existenzminimum und fallen dabei durch die groben Maschen des Sozialsystems. Ohne notwendige Absicherungen und Rücklagen geraten sie schnell in finanzielle Not und sind von Armut bedroht. Die aktuellen Zahlen führen uns vor Augen, von was Künstler*innen leben: „Mehr als ein Drittel der Erwerbstätigen (36%) in der Bildenden Kunst hatte im Jahr 2019 ein monatliches Nettoeinkommen von weniger als 1.100 Euro. Ein weiteres gutes Drittel (38%) befand sich in der Einkommensklasse 1.100 Euro bis unter 2.000 Euro netto im Monat. Auf monatlich mehr als 2.000 Euro netto kam lediglich rund ein Viertel (26%) der Erwerbstätigen.“ (Spartenbericht Bildende Kunst des  Statistischen Bundesamtes 2021).

Die Zahlen werden durch die Studie zur Situation Bildender Künstler*innen in München und Oberbayern, die das IFSE Institut Berlin zusammen mit dem BBK München und Oberbayern 2022 umgesetzt hat, nur bestätigt. Link zur Studie

Durch den Sozialfonds können wir manche Notlage lindern. Um dies tatkräftig und erfolgreich weiterführen zu können, sind wir auf ihre Hilfsbereitschaft angewiesen.

SPENDEN

Spendenkonto des Sozialfonds e.V. des BBK München und Oberbayern:

GLS Bank, IBAN: DE83 4306 0967 8036 5471 00

Der Verein ist als mildtätig anerkannt und alle Spenden sind steuerlich absetzbar. Ab 300 Euro erhalten Sie eine Spendenquittung. Für Spenden bis 300 Euro reicht ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt in Form eines Kontoauszugs und einer Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg. 
Das gespendete Geld geht an Künstler*innen im Raum München und Oberbayern, die durch Krankheit, Alter oder Armut in Not geraten sind.

MELDEN

Nächste Meldefrist: 30. Juni 2023

Einmal im Jahr können eigene Anträge eingereicht werden. Füllen Sie dazu den Antrag aus oder helfen Sie bedürftigen Kolleg*innen, diesen Antrag auszufüllen, und senden ihn per E-Mail oder Post an die Geschäftsstelle. Link zum Antrag auf soziale Zuwendung durch den Sozialfonds

Bitte beachten Sie, dass kein Anspruch auf Hilfe besteht, da die Mittel begrenzt sind und der Vorstand des Sozialfonds über die Möglichkeit und Höhe der Zuwendung entscheidet. In der Regel werden zwischen 300 und 700 Euro vergeben. Für eine Zuwendung aus dem Sozialfonds ist eine Mitgliedschaft beim BBK nicht erforderlich.

Weitere Informationen