09.10.23
Liebe Leserinnen und Leser,
Staatsziel Kultur ins Grundgesetz – und ewig grüßt das Murmeltier? Am 11. November 2007 (!) schrieb die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ in ihrem Schlussbericht: „Nach Abwägung aller Argumente hält die Kommission es für erforderlich, eine kulturelle Staatszielbestimmung in das Grundgesetz aufzunehmen.“ Spätestens seitdem schmückte diese Forderung jeden Wahlprüfstein sämtlicher Kulturakteure, auch des BBK, zu jeder Bundestagwahl.
Nun findet dazu am 20. September 2023 eine Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien statt. Irrelevant? Keineswegs! Ist Kultur als Staatsziel im Grundgesetz verankert, muss sie zwingend in die legislative Abwägung einbezogen werden. Infektionsschutzgesetz, Corona-Wirtschaftshilfen und aktuell der Entwurf zum KRITIS Dachgesetz – das sind Beispiele aus den letzten Jahren, in denen mühsam darum gekämpft wurde – mal mit, mal ohne Erfolg. Übrigens steht im Koalitionsvertrag der Bundesregierung: „Wir wollen Kultur in ihrer Vielfalt als Staatsziel verankern …“
Der Frage, wie Kunst in ihrer Vielfalt durch Künstliche Intelligenz (KI) beeinflusst, bereichert, gefährdet wird, widmet sich der Schwerpunkt der nächsten kultur politik, die Ende September erscheint.
Und zu guter Letzt gibt es Neues in eigener Sache: Ab 1. Oktober 2023 übernimmt Valeska Hageney, die seit 2020 das NEUSTART-Projektbüro des BBK geleitet hat, die Geschäftsführung für den BBK Bundesverband. Denn Andrea Gysi geht nach dreizehn Jahren in dieser Funktion in den sog. Ruhestand. Bereits seit Anfang des Jahres verstärkt Georg Zolchow, zuständig für die BBK-Öffentlichkeitsarbeit, das Team und übernimmt ab Oktober – in enger Zusammenarbeit mit Christine Heemsoth – verantwortlich die Betreuung des Newsletters.
Wir wünschen einen spannenden (Kunst-)Herbst.
Ihre Newsletter-Redaktion
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26.05.23