01.12.23
Liebe Leser:innen,
für den Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler ist es sehr erfreulich, dass wir derzeit
mit einer gewissen Regelmäßigkeit positive Neuigkeiten zum Thema Künstler:innenhonorare
kommunizieren können.
Die wichtigste in den letzten Wochen ist dabei, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern verbindliche Mindesthonorare für freischaffende Künstler:innen bei Projekten einführt, die durch die Landesregierung gefördert werden. Neben Mecklenburg-Vorpommern gibt es bis heute in Berlin, Dortmund, Halle (Saale), Hamburg, Kassel, Rheinland-Pfalz und Stuttgart festgelegte Honoraruntergrenzen. Weitere Städte und Bundesländer arbeiten mit den BBK Landes- und Regionalverbänden an verbindlichen Regelungen. Dies sind wichtige Entwicklungen im Hinblick auf das Ziel einer flächendeckenden fairen Bezahlung von Künstler:innen in Deutschland.
Mitte November widmen wir uns natürlich auch dem kommenden Jahr. Dabei freuen wir uns insbesondere auf das Jahresprojekt ZEITGLEICH-ZEITZEICHEN zum Thema Druckgrafik. Bei diesem
Schwerpunkt überrascht es kaum, dass es auch Querverbindungen mit dem in vielen Kalendern schon
fest verankerten Tag der Druckkunst am 15. März geben wird.
Für alle die sich intensiver mit dem Thema Künstler:innennachlässe beschäftigen möchten, gibt es
noch bis zum 30. November 2023 die Möglichkeit, die Publikation „Anlass: Nachlass” zum Sonderpreis
hier zu bestellen.
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26.05.23