DEBUTANT*iNNEN (AUSSTELLUNGSREIHE)
Seit 1982 werden im Rahmen der Nachwuchsreihe „Debutant*innen“ junge, herausragend begabte Künstler*innen ausgewählt. Die ausgewählten Kunstschaffenden bekommen die Möglichkeit, die Räume der GALERIE DER KÜNSTLER*INNEN frei zu bespielen und so ihr öffentliches Debut an einem zentralen Ort für junge Kunst in München zu geben. Neben dieser Präsentationsplattform gibt es die Möglichkeit, sich für die die Debutant*innen-Förderung des Freistaates Bayern (bis zu 3000,- €) zu bewerben.
Zusätzlich wird die Produktion des ersten Katalogs über die LfA im Jahr 2023 mit 2000,- € gefördert.
Die Präsentation der Einzelkataloge findet jeweils im Rahmen der Ausstellungseröffnung statt.
Liste der Debutant*innen in der GALERIE DER KÜNSTLER*INNEN seit 1982
Bewerbungsvoraussetzungen:
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gewährt im Rahmen des Förderprogramms für Bildende Künstler*innen regelmäßig Zuwendungen zur Herstellung von Debutant*innenkatalogen.
Die Förderrichtlinien und das Antragsformular für die Katalogförderung finden Sie hier: Künstlerförderung (bayern.de)
Bitte beachten Sie: Vor der Beantragung der Fördergelder des Bayerischen Staatsministerium muss Ihnen die Zusage der ausstellenden Institution vorliegen - im Falle der Antragstellung beim BBK München und Oberbayern also die Ausstellungszusage in der GALERIE DER KÜNSTLER*INNEN, mittels Bewerbungsformular, das Sie auf unserer Website finden (siehe unten).
Bewerbungsverfahren:
Das Bewerbungsverfahren ist zweigliedrig. In der ersten Jurysitzung werden 6 Bewerber*innen ausgewählt, die ihre Originalarbeiten im Rahmen der alljährlichen Gruppenausstellung "TACKER" der Öffentlichkeit präsentieren - zusammen mit 14 weiteren Bewerbungen für die Förderreihe "Die Ersten Jahre der Professionalität". Diese Ausstellung findet üblicherweise im Juli jeden Jahres statt. Über die in "TACKER" gezeigten Positionen wird in einer zweiten Jurysitzung entschieden. Es werden 3 Künstler*innen für "Debutant*innen" ausgewählt". Diese Ausstellung wird im Herbst des Folgejahres in der GALERIE DER KÜNSTLER*INNEN gezeigt und ist zudem verbindliches Datum für die Veröffentlichung des entstandenen Kataloges.
Nach einer Ausstellungszusage seitens des BBK München und Oberbayern stellt der*die Künstler*in im nächsten Schritt den Antrag für die Katalogförderung der Bayerischen Staatsregierung, einzureichen beim BBK Landesverband Bayern. Die Frist entnehmen Sie bitte der Website: Künstlerförderung (bayern.de)
Die Antragstellung bei der LfA Förderbank Bayern (2000,- €) übernimmt der BBK München und Oberbayern für Sie.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie die Frist zur Antragstellung über den BBK Landesverband verpassen oder sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, verfällt ebenfalls Ihr Anspruch auf die Ausstellungsmöglichkeit in der GALERIE DER KÜNSTLER*INNEN, da die Ausstellung "Debutant*innen" mit der Katalogförderung und -veröffentlichung gekoppelt sind.
Eine zeitgleiche Bewerbung für die Ausstellungsreihe "Die Ersten Jahre der Professionalität" ist möglich.
Bewerbungsfrist: 15. April - Hier geht es zu den Vorgaben für die Bewerbungsunterlagen